Hallo miteinander!
Hätte mal ne Frage zu der neuen LPO bzw. WBO:
Bei einem E-StilspringWETTBEWERB gilt ja die WBO, d.h. man darf nur mit Trense springen.
Gilt dann bei einer E-StilspringPRÜFUNG die LPO, d.h. man darf auch mit Pelham springen?
Beim Wettbewerb steht ja in der Ausschreibung immer "nach WBO" drin, aber bei der Prüfung eben leider nicht, deswegen bin ich mir etwas unsicher. Will ja nicht disqualifiziert werden!
Wär nett, wenn mir da jemand meinen Drehwurm ausm Kopf nehmen könnte *g*
LG
Zäumung bei E!
Diskutiere Zäumung bei E! im Ausrüstung Forum im Bereich Reiten; Hallo miteinander! Hätte mal ne Frage zu der neuen LPO bzw. WBO: Bei einem E-StilspringWETTBEWERB gilt ja die WBO, d.h. man darf nur mit Trense ...
- 28.06.2008, 13:14 #1Furina
Zäumung bei E!
- 28.06.2008, 19:31 #2Tamara
- 28.06.2008, 19:40 #3Furina
AW: Zäumung bei E!
Ja, nach der neuen LPO darf man bei E mit Pelham springen... das weiß ich ja... es geht ja darum ob eine Prüfung automatisch über LPO gewertet wird...
- 28.06.2008, 20:50 #4Katrin
AW: Zäumung bei E!
Hmm, ich bin jetzt nicht so informiert, aber müssen die Prüfungen nicht entweder nach LOP oder WBO ausgeschrieben werden? Dann müsstest du ja wissen, wonach bewertet wird. Zur Not beim Veranstalter nachfragen.
Liebe Grüße
- 28.06.2008, 20:53 #5Pia
- 28.06.2008, 21:03 #6Furina
AW: Zäumung bei E!
Also ist eine "-prüfung" automatisch nach LPO... darum gings mir :P steht ja nur im WB das nach WBO gewertet wird. war mir nicht sicher ob das bei E mit wb und lp eben anders is da ich noch nie eine E-LP mitgeritten bin.
Danke
- 30.06.2008, 17:17 #7Aila
AW: Zäumung bei E!
Also normalerweise steht das immer dabei, aber soweit ich weiß ist eine
Stilspringprüfung immer noch LPO. So war es bis jetzt zumindest,
immer bei mir.
- 30.06.2008, 19:53 #8Furina
AW: Zäumung bei E!
Wie gesagt, bei der Ausschreibung steht nur beim WB dabei dass nach WBO gewertet wird...
Aber wär ja nur logisch wenn n Wettbewerb nach Wettbewerbsordnung und ne Prüfung nach Prüfungsordnung gewertet wird...
- 01.07.2008, 09:37 #9Katrin
AW: Zäumung bei E!
Soweit ich weiss, kann man aber auch z.B. E-Dressur nach LPO ODER WBO ausschreiben, oder bin ich da falsch informiert?
Liebe Grüße
- 01.07.2008, 11:57 #10Chilly
AW: Zäumung bei E!
Im E-Springen nach LPO ist das Pelham erlaubt, bei WBO glaub ich nicht.
Über die Gebiss-Regel kann ich nur den Kopf schütteln: Habt ihr in der letzten St.Georg (Juni)gelesen?
Im Beitrag von Herrn Engemann: "(...)für körperlich schwache Reiter ist ein schärferes Gebiss sinnvoll. Ich sehe viele Kinder die sich mit Wassertrense abmühen, wobei der Sitz leidet und die Hand grob wird. Die Umwelteinflüsse auf den Turnieren (...) sind oft so stark, dass die Pferde schwer zu kontrollieren sind. (...)":confused2: Auch wenn sonst vieles in dem Artikel gut beschreiben war, aber der Abschnitt hat mich doch sehr verwundert.
Dafür sind Springkandare und Dreiringtrense nicht (mehr?) erlaubt.
Bin jetzt etwas vom Thema abgeschweift, Sorry, aber ich verstehe den Sinn der Regeln da nicht.
- 01.07.2008, 12:05 #11LadyX
AW: Zäumung bei E!
Für körperlich schwache Reiter ist ein schärferes Gebiss sinnvoll????

also dazu möchte ich nur sagen, dass wenn ich mein Pferd nciht unter Kontrolle habe gehöre ich noch auf kein Turnier...........ich habe damals auch ein Riesenpferd gehabt und bin es mit doppelt gebrochener Trense geritten, was auch einwandfrei geklappt hat.............also über solche Aussagen/Berichte und das sogar in Fachzeitschriften könnte ich mihc masslos aufregen
- 01.07.2008, 16:53 #12Furina
AW: Zäumung bei E!
Das kann gut sein... mir gings jetzt in erster Linie darum, dass ich die Bestätigung hab, dass ich beim E mit Pelham reiten kann. Da stand nichts von LPO aber auch nichts von WBO, deswegen hab ich die Frage über den Prüfungsnamen gestellt...
Aber jetzt ist klar:
Prüfung -> LPO
Wettbewerb -> WBO
Zum Off-Topic Thema: Körperlich schwache Reiter... nunja... Durch n schärferes Gebiss kann ich zwar mit weniger Kraft eine stärkere Reaktion ausüben, aber das ist sicherlich nicht für Kraftausübung gedacht. Ein Reitanfänger reitet doch auch nicht gleich mit Kandare...
Satz find ich wie beide vor mir sehr unsinnig!
- 01.07.2008, 21:08 #13Katrin
AW: Zäumung bei E!
WBO
Neben der LPO gibt es ab 2008 auch die WBO, die so genannte Wettbewerbsordnung, die ab sofort eine
Trennung zwischen Leistungs- und Breitensport ermöglicht. „Das ist die größte Chance insbesondere für den
Breitensport zu größerer Akzeptanz und einer eigenen Spielwiese Bühne zu kommen“, kommentierte Rolf-Peter
Fuß diesen Schritt. Dabei wurde bei der Entwicklung der WBO versucht, so wenige Vorgaben wie irgend möglich
zu machen. Aufgrund der Vielfältigkeit des Breitensports und seiner diverser Ausprägungen sei es schwierig, so
Fuß, diesen in eine Wettbewerbsordnung zu fassen. So besteht bei WBO-Veranstaltungen keine
Anwesenheitspflicht für einen Tierarzt, keine für Medikationskontrollen sowie keine Impfpflicht. Hier wird jedoch
dringend empfohlen, die Impflicht über die Ausschreibung zu fordern. Mit den breitensportlichen Wettbewerben
wurden auch die Reiterwettbewerbe in den verschiedenen Disziplinen ausgelagert. Sie sind jetzt in WBO zu
finden. So konnte der organisatorische Aufwand für Veranstalter wie Teilnehmer bei WBO-Prüfungen verringert
werden – und die LPO um einige Paragraphen schlanker. Prüfungen der Klasse können ab 2008 sowohl unter
WBO- wie auch unter LPO-Bedingungen angeboten werden. Werden E-Springen oder E-Dressur allerdings als
LPO-Wettbewerb ausgeschrieben, dann müssen Teilnehmer die Leistungsklasse sechs vorweisen können und
ihre Pferde müssen als Turnierpferde eingetragen sein. Dafür werden diese E-Erfolge jetzt auch bei der FN
registriert.
Vereinsturniere und ähnliche Veranstaltungen fallen künftig dann ebenfalls unter die WBO, dort wird der
Teilnehmerkreis speziell definiert, sprich: auf einen Verein beschränkt.
Detaillierte Infos zur Ausrichtung von WBO-Turnieren finden Sie in der November-Ausgabe von RRP, Seite 116ff.
Quelle: http://www.rfv-fanal.de/pdf/WBO%20_%...gen%202008.pdf
Das hab ich gerade gefunden, hier steht was von LPO-Wettbewerb. Also da würd ich mich beim Veranstalter nochmal informieren, als was das jetzt ausgeschrieben ist, WBO oder LPO.
Liebe Grüße
- 02.07.2008, 07:42 #14Furina
AW: Zäumung bei E!
Oha... Dankeschön!!!
- 26.07.2008, 14:55 #15mascho
AW: Zäumung bei E!
Heißt das man darf in einer E-Dressur ein Pelham verwenden? Ich habe nämlich auf dem letzten Tunier so einen Fall gesehen . Riesiges Pferd mit 7 oder 8-jährigem Kind oben drauf, das nur so gerade über's Sattelblatt reichte mit dem Fuß . Das hatte ein außergewöhnliches Gebiss , keine normale Trense und hat ganz schön daran gezogen und ansonsten die Zügel durchhängen lassen . Mir ist erst hinterher aufgegangen, dass das ein Pelham war, aber das Pferd machte nicht gerade einen zufriedenen Eindruck . Weggedrückter Rücken und vorgedrückter Unterhals . Platziert wurde das Kind nicht, weder im Stilspringen noch in der Dressur, aber wegen dem Gebiss haben die Richter nichts gesagt . Das Springen war nach LPO und die Dressur nach WBO .Über die Gebiss-Regel kann ich nur den Kopf schütteln: Habt ihr in der letzten St.Georg (Juni)gelesen?
Im Beitrag von Herrn Engemann: "(...)für körperlich schwache Reiter ist ein schärferes Gebiss sinnvoll. Ich sehe viele Kinder die sich mit Wassertrense abmühen, wobei der Sitz leidet und die Hand grob wird. Die Umwelteinflüsse auf den Turnieren (...) sind oft so stark, dass die Pferde schwer zu kontrollieren sind. (...)" Auch wenn sonst vieles in dem Artikel gut beschreiben war, aber der Abschnitt hat mich doch sehr verwundert.
Dafür sind Springkandare und Dreiringtrense nicht (mehr?) erlaubt.
- 26.07.2008, 23:41 #16Cordina
AW: Zäumung bei E!
Dressur ist ja sowieso nochmal was anderes. Ich kann mir egtl njicht vorstllen, dass in einer E-Dressur mi Pelham geritten werden darft?... hab ich noch nie gesehn...
- 27.07.2008, 09:09 #17Furina
AW: Zäumung bei E!
In der Dressur is kein Pelham erlaubt... Nur beim Springen ab Klasse E, wenns nach LPO gewertet wird.
Zäumung bei E!
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