RB vs. Fremdreiter

Diskutiere RB vs. Fremdreiter im FAQs Forum im Bereich Versicherungsfragen; Da die Begriffe "RB" und "Fremdreiter" immer wieder durcheinander geschmissen werden, hier nochmal eine kurze Unterscheidung beider Dinge. Allerdings weiseich darauf hin, dass dies keine ...

Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Smigel

    RB vs. Fremdreiter

    Da die Begriffe "RB" und "Fremdreiter" immer wieder durcheinander geschmissen werden, hier nochmal eine kurze Unterscheidung beider Dinge. Allerdings weiseich darauf hin, dass dies keine juristisch ausgefeilte Doktorarbeit ist, sondern dass ich das Ganze mit einfachen und simplen Praxisbeispielen erklären werde.

    1a.: Der "Fremdreiter": Ein "Fremdreiter" ist jeder, der sich "mal eben" aufs Pferd setzt. Oder halt mal "ab und zu" ein bestimmtes Pferd von jemand anders reiten darf.

    1b: Die "Fremdreiterversicherung": Dieses Ungetüm existiert garnicht! Es gibt nur Haftpflichtversicherungen, wo der "Fremdreiter" mitversichert ist. Andere Formen, wo dieser NICHT mitversichert wäre, sind mir garnicht bekannt, ich habe noch nie eine solche Police gesehen. Außerdem wäre es extrem unlogisch, wenn es eine solche Police gäbe - denn das wäre ungefähr so, als wenn ich eine Vollkaskoversicherung hätte, in der keine Autos versichert wären... :rolleyes2:

    2.: Die RB. Sie zeichnet sich durch folgende Dinge aus (die Auflistung erfolgt OHNE Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf juristische Korrektheit, noch müssen ALLE diese Punkte zutreffen - dazu weiter unten aber mehr):

    Die RB

    - kümmert sich ums Pferd
    - sie reitet regelmäßig
    - sie mistet, füttert, putzt, usw...
    - pflegt das Pferd, wenn es krank ist
    - sie zahlt Geld bzw. beteiligt sich an Kosten

    Kurz: Sie benimmt sich wie ein PFERDEBESITZER.

    Daraus resultiert ein kleiner, aber feiner Unterschied:

    Für Schäden, die das Pferd am Fremdreiter anrichtet (runterbuckeln, wegkicken, etc.) haftet der Pferdebesitzer - aber das übernimmt dann logischerweise die Haftpflichtversicherung.

    Da die RB ähnliche / gleiche Tätigkeiten wie der Pferdebesitzer ausübt und das Pferd auch wie der Eigentümer nutzt, so wird sie im rechtlich gleichgestellt. Somit kann sie an ihr "eigenes" Pferd keine Schadenersatzansprüche richten, ergo: Der Pferdebesitzer haftet nicht und die Haftpflichtversicherung wird demzufolge auch NICHTS zahlen.

    Man kann die "Klassifizierung" der RB aber nicht nur an einem der oben genannten Punkte festmachen, es müssen mehrere Punkte zutreffen. Kurz: Die RB muss mit dem Besitzer vergleichbar sein. Wenn ein Mädel angelaufen kommt und ruft "Das ist MEIN Pflegepferd" oder "....MEINE RB" - dann kann man davon ausgehen, dass sie eine RB ist, denn sie identifiziert sich mit "IHREM" Pferd - so wie ein Besitzer es eben macht.

    Gruß

    Dennis


  2. #2
    Smigel

    AW: RB vs. Fremdreiter

    hopp





    Hinweis: Dieser Beitrag dient einer aktuellen Aktion von uns Mods / Admins zur Reaktivierung und Wiederbelebung einiger Themen, die besonders informativ sind / sich besonderer Resonanz erfreuten und dann irgendwann versanken.

RB vs. Fremdreiter

Ähnliche Themen zu RB vs. Fremdreiter


  1. Dürfen Fremdreiter bei euch die Halle nutzen?: Hallo zusammen! Eine Frage an alle die in einem Stall stehen mit einer Reithalle. Darf man bei euch gegen Gebühr die Halle benutzen? Wenn ja wie...



  2. Haftpflichtversicherung Einschluss Fremdreiter und RB: Hallo, so jetzt möchte ich noch einma ganz genau nachfragen. Ich habe mein Pony bei janitos Haftpflichtversichert. Bei "versicherte Personen"...


Besucher kamen mit folgenden Begriffen auf die Seite:

fremdreiterversicherung

fremdreiter

fremdreiter mitversichert
haftpflichtversicherung für fremdreiter
RB vs. Fremdreiter
RB vs Fremdreiter
was ist ein fremdreiter
rb reiten