Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit

Diskutiere Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit im FAQs Forum im Bereich Versicherungsfragen; Um den neuen Themanbereich gleich mal feierlich einzuweihen, poste ich mal einen alten Beitrag von mir, den ich in einem anderen Form mal verfasst habe ...

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  1. #1
    Smigel

    Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit

    Um den neuen Themanbereich gleich mal feierlich einzuweihen, poste ich mal einen alten Beitrag von mir, den ich in einem anderen Form mal verfasst habe - weil zu diesem Thema immer und immer wieder Fragen auftauchen.

    Da rechtliche Dinge meist recht trockener Tobak sind, hab ich die ganze Sache mit ein paar Dachziegeln, einem Opa (Opfer) und einem Pferd aufgepeppt, um die Sachen mal bildlich darstellen zu können. Ich verzichte also auf eine juristisch perfekte Formulierung, sondern versuche es mal in "normalem" Deutsch zu erläutern.

    Also, here we go:

    Ich hole zum Einstieg erstmal etwas aus - vergesst dabei mal einfach, dass es Versicherungen gibt. Gehen wir mal zurück auf das, woher die HAFTPFLICHT überhaupt stammt: Nämlich aus dem BGB, genau genommen die § 823, Absatz 1 u. 2; und § 833, Absatz 1 (Absatz 2 betrifft gewerbliche Tierhaltung, ich blende ihn daher in diesem Beitrag aus).

    § 823 regelt die VERSCHULDENSHAFTUNG, d. h. die Haftung für Schäden, an denen ich SCHULD bin. Jetzt werden einige denken "Wie blöd, ist doch logisch, dass ich Schuld sein muss".... - aber der Unterschied wird gleich noch deutlich.

    Wenn ich also SCHULDHAFT das Eigentum oder sonstiges eines Dritten schädige, bin ich zum Schadensersatz verpflichtet - und zwar unbegrenzt!! Machen wir nun einen Sprung zur Haftpflicht-VERSICHERUNG. Wie der Name schon sagt, ist es eine Versicherung gegen den Fall, dass ich jemandem gegenüber HAFTE, sprich: Einen Schaden ersetzen muss.

    Jetzt kommt immer wieder das Argument von ganz besonders Cleveren: "Wenn ich etwas fahrlässig mache, dann zahlt die Versicherung aber nicht....." FALSCH! Die Fahrlässigkeit ist quasi die Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt gezahlt wird. Wenn ich ein Glas Rotwein umkippe - ist das fahrlässig - oder anders ausgedrückt: Ein Versehen. Auch bei grober Fahrlässigkeit greift immer noch die Versicherung (aber NUR bei die Haftpflichtversicherung - sonst keine!!). Extrem clevere Personen formulieren in einer Schadensmeldung dann sinngemäß so: " Aber Schuld bin ICH nicht, nöööö.....!" Prima, denn wenn ich nicht Schuld bin, besteht keine PFLICHT zur HAFTUNG (kurz: HAFTPFLICHT), also warum sollte dann die Haftpflicht-VERSICHERUNG greifen....?!?!?

    Genau DAS sind dann die Fälle, wo es immer heisst: "Die blöde Versicherung zahlt nicht!" Dazu eines (aus Erfahrung): Wenn eine Haftpflichtversicherung NICHT zahlt, hat das zu 20% folgende Ursache: Es handelt sich um einen Leistungsausschluss. In 80% der Fälle besteht in Wirklichkeit aber garkeine gesetzliche Grundlage, sprich: Keine Haftpflicht. Das widerum bedeutet: Ich bin erst garnicht verpflichtet, den Schaden zu ersetzen - deshalb tut dies die Versicherung auch nicht. Das ist sogar POSITIV, denn: Wenn ich auf Zahlung verklagt werde, zieht die Haftpflichtversicherung sogar zur Abwehr der unberechtigten Ansprüche für mich vor Gericht (für alle, die es wissen wollen: Dan nennt man den "passiven Rechtsschutz").

    Zwei Beispiele dazu:

    a) Ein "echter" Leistungsausschluss: Ich beschädige eine geliehene CD - der Versicherer zahlt nicht. Denn: Gemietete, geliehene oder gepachtete Dinge sind nicht versichert. Ganz nebenbei: Die ersten Versicherer gehen inzwischen dazu über, diese Dinge mitzuversichern. Ich prognostiziere, dass sich dieser Trend fortsetzen und damit dieser Ausschluss so langsam in der Versenkung verschwinden wird. Allerdings erwarte ich dafür auch Beitragsanpassungen in den nächsten 5 Jahren von ca. 10 - 15 %.

    b) Ein "Ausschluss" aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlage: Ich helfe einem Bekannten beim Umzug und schleppe einen Fernseher die Treppe hoch. Das Ding fällt mir runter und kommt in 1000 Teilen unten an. Der Versicherer zahlt nicht. Wieso? Ganz einfach: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Forderung! Der Gesetzgeber hat denjenigen, der jemand anders selbstlos (also ohne Bezahlung) hilft, unter besonderen Schutz gestellt und sagt, dass bei sogenannten "Gefälligkeitshandlungen" keine Schadensersatzpflicht besteht. Erst ab GROBER Fahrlässigkeit (ich jongliere mit dem Fernseher auf der Treppe) muss ich doch für den Schaden grade stehen. Wenn er mir aber einfach nur versehentlich aus der Hand rutscht - muss der Besitzer den Schaden selbst tragen, denn er hat keinen Anspruch gegen mich. Selbst wenn er mich verklagt, wird er dabei auf Granit beissen.

    Ich weiß, ich weiß - jetzt kommt gleich der Erste und sagt: "Ich kenne einen, der kennt einen, da hat die Versicherung bezahlt!" RICHTIG, es gibt einige Versicherer, die - obwohl dafür keine rechtliche Grundlage besteht - in solchen Fällen trotzdem leisten. Dies ist eine Leistungserweiterung (also über den gestzlichen Rahmen hinaus) und auch in die Prämie mit einkalkuliert. Man hat dies insbesondere bei solchen Fällen gemacht, weil Gefälligkeitshandlungen meist im Freundes- und Bekanntenkreis stattfinden und man sich aus moralischen Gründen verpflichtet fühlt, den Schaden trotzdem zu zahlen. Also war es eine logische Konsequenz, dass die Versicherer auf die Kundenwünsche eingingen und das Ganze inzwischen mitversichern (aber nicht alle!). Aber wie gesagt: Dafür muss man - logischerweise - etwas mehr bezahlen.

    Fortsetzung unten... [/QUOTE]


  2. #2
    Smigel

    Soweit alles Komprente?

    Zurück zum Anfang: Ich sprach vom § 833 - der regelt die sogenannte GEFÄHRDUNGSHAFTUNG. Die Gefährdungshaftung ist sehr viel schärfer geregelt als die Verschuldenshaftung. Denn hier muss ich noch nicht mal Schuld sein - und kann trotzdem richtig böse zur Kasse gebeten werden. Die Gefährdungshaftung betrifft uns alle hier: Nämlich die Tierbesitzer.

    Beispiel:

    Mein Pferd reisst sich los und rennt in ein Auto. ICH muss zahlen, obwohl ich noch nicht mal "Schuld" bin - nun stellt sich die Frage: "Ich habe doch alles richtig bzw. nichts falsch gemacht...?!?!" Genau dafür gibt es den § 833: Als Tierbesitzer stelle ich eine permanente Gefahr für meine Umwelt da - aufgrund der immer vorhandenen Unberechenbarkeit des Tieres. Daher die verschärfte Regelung. Gleiches gilt auch in einem anderen Bereich für (fast) alle von uns: KFZ-Besitzer bzw. -Fahrer. Auch hier gilt die Gefährdungshaftung, weil ein PKW (fast) immer eine Gefahrenquelle darstellt - selbst wenn er aufgebockt in einer Werkstatt steht.


    Nun noch mal eine kleine Zusammenfassung anhand praktischer Beispiele:

    1. Ich reite einen Waldweg entlang und an einem Opa vorbei. Mein Pferd tritt plötzlich aus und trifft den Opi. Die Gefahr ging vom Pferd aus, also greift die TIERHALTERhaftpflicht (aufgrund Gefährdungshaftung).

    2. Gleiche Szene, nur diesmal heize ich im vollen Galopp um die Ecke und hau den Opi in den Graben: Die Gefahr ging hier von MIR (bzw. meinem Verhalten) aus - ganz nebenbei wäre sowas grob fahrlässig. Daher greift hier meine PRIVAThaftpflicht.

    3. Nochmal gleiche Szene: Ich komm im Schritt um die Ecke geschlurft, sehe den Opa, ziele genau drauf, galoppiere an und hau ihn fein säuberlich in den Graben. DAS, meine Damen, ist der VORSATZ. Sowas ist illegal und daher tun wir sowas nicht. Im Übrigen zahlt hier auch keine Versicherung... ;)

    So, letzte Etappe: Die Fahrlässigkeit und der Vorsatz. Es gibt da vier "Abstufungen", die aber sofort einleuchten:

    1. Fahrlässigkeit: Ich will ein Dach reparieren und mir fällt ein Dachziegel runter, der dann einen Opa trifft. Haftung gegeben, Versicherung zahlt.

    2. Grobe Fahrlässigkeit: Ich brauche einen Ziegel nicht und lasse ihn einfach fallen. Den Opa freut das garnicht - meine Versicherung zahlt trotzdem (NOCH).

    3. Jetzt wirds haariger: Bedingter Vorsatz: Ich sehe aus dem Augenwinkel, dass jemand (unser Opi) am Haus vorbeigeht - und werfe trotzdem den Ziegel runter. Der Opa ist mal wieder platt - und ich vor Gericht. Die Versicherung zahlt NICHT!

    4. Vorsatz: Ich sehe den Opa, ziele und werfe. Der Opi liegt mal wieder auf der Nase und mir passiert das Gleiche wie in Fall 3.

    Wer noch Fragen hat, soll sie ruhig stellen - achtet nur drauf, dass ich nicht grad aufm Pferd sitze oder einen Sack Dachziegel dabei habe!

    Gruß

    Dennis

  3. #3
    Escada
    Top Smigel!

  4. #4
    Lorelai

    Hach, Smigel, einfach spitze! :)
    Mehr kann ich gar nicht sagen... Oh doch: DANKE fürs schöne Erklären! :)
    (vor allem weil ich bald Wirtschafts-Klausur schreib und wir genau sowas durchnehmen... *hehe*)

  5. #5
    Smigel

    Nix zu danken... ;)

  6. #6
    Laurinchen

    Die Beispiele sind des Beste...*gg*

  7. #7
    calipso

    War super, vorallem dein Opa.

    Aber warte wenn mein Pferd jemanden tritt muss ich zahlen, wenn ich jemanden umreite, zahlt die Versicherung, oder wie??

    Nächste frage:

    Mein Freund gibt mir ne CD, ich mach ausversehen macken drauf, wer muss jetzt zahlen, ich oder die Versicherung???

    Aber sonst war alles super!!

    Freddy

  8. #8
    Smigel

    Aber warte wenn mein Pferd jemanden tritt muss ich zahlen, wenn ich jemanden umreite, zahlt die Versicherung, oder wie??
    Nein, in beiden Fällen zahlt eine Versicherung. Nur einmal ist es die Tierhalterhaftpflicht, einmal die Privathaftpflicht.

    Mein Freund gibt mir ne CD, ich mach ausversehen macken drauf, wer muss jetzt zahlen, ich oder die Versicherung???
    Immer wenn Du zahlen müsstest, zahlt die Versicherung! Es gibt kein "muss ich zahlen oder die Versicherung?"! Die VErsicherung springt in dem Fall für Dich ein.

    In dem konkreten Fall zur CD: Hier ist ein Ausnahmefall, da geliehene Sachen von der Versicherung AUSGESCHLOSSEN sind (meistens jedenfalls). Hier musst Du zahlen, aber die Versicherung springt (im Regelfall, wie gesagt) NICHT ein. Theoretisch müsste sie es aber (wenn es nicht ausgeschlossen wäre).

    Gruß

    Dennis

  9. #9
    calipso

    Danke Smigel!!!!!!!!

    Freddy

  10. #10
    Jess

    Mensch Smigel was du alles weißt .... BEEINDRUCKEND!!! Und das als Makler

  11. #11
    Smigel

    Was soll daran beeindruckend sein?

  12. #12
    Jess

    Das war ein Spaß :) Verzeihung...

    Bin leider noch net in der Haftpflicht-Schaden - aber in 2 Wochen dann :)

  13. #13
    Smigel

    Ach so. Ich wusste nicht ganz, wie ich die Aussage auffassen sollte. Aber was ich auch nicht verstehe: Wieso grad als Makler? Ich bin KEIN armer Strukki, der nen 3-wochen-Crash-Kurs hingelegt hat, sondern habe eine ordentliche Ausbildung genossen, dazu kommt natürlich noch ein bissl Praxis. Zudem haben mich solche rechtlichen Dinge immer ziemlich interessiert. Ich finde das nämlich garnicht so kompliziert. Wenn mans einmal geschnaggelt hat, dann gehts! ;)

    Wenn Du mal Fragen hast, kann ich Dir ja Nachhilfe geben! ;) Und viel Spaß in der Haftpflicht-Abteilung! By the way: Welche Abteilung wird es denn genau? Haftpflicht-Vertrag oder Haftpflicht-Schaden?

    Gruß

    Dennis

  14. #14
    Smigel

    AW: Gesetzliche Regelungen zu Haftung / Fahrlässigkeit

    hopp





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