Versicherung bei einer RB

Diskutiere Versicherung bei einer RB im FAQs Forum im Bereich Versicherungsfragen; Also ich habe ja eine Reitbeteiligung und wir haben als ich sie bekommen habe nichts unterschrieben was irgendwas mit der Versicherung zutun hat. Mama hat ...

Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    calipso

    Versicherung bei einer RB

    Also ich habe ja eine Reitbeteiligung und wir haben als ich sie bekommen habe nichts unterschrieben was irgendwas mit der Versicherung zutun hat. Mama hat bei unserer , ich glaube Unfallversicherung angerufen und gefragt ob man extra was abschließen müsse. Die konnten ihr aber nicht weiterhelfen.

    Also meine Fragen an euch:

    1. Wenn das Pferd eine Unfall verursacht wo es nicht verletzt wir aber z.B. ein Auto gegen einen Baum fährt, Zahlt die Versicherung??

    2. Wenn das Pferd sich bei mir verletzt, bin ich versichert??

    3. Wenn sich das Pferd wegen meiner fahrlässigkeit verletzt, da da die Versicherung.

    4. Wenn ich vom Pferd falle und mir was breche, bin ich versichert oder nicht??


    Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte.
    Schonmal DANKE im voraus!!!!!!!!!

    Freddy


  2. #2
    Smigel

    Also meine Fragen an euch:

    1. Wenn das Pferd eine Unfall verursacht wo es nicht verletzt wir aber z.B. ein Auto gegen einen Baum fährt, Zahlt die Versicherung??

    Ja.

    2. Wenn das Pferd sich bei mir verletzt, bin ich versichert??

    Nein. Es besteht aber auch kein Anspruch gegen Dich.

    3. Wenn sich das Pferd wegen meiner fahrlässigkeit verletzt, da da die Versicherung.

    Siehe zu 2.: Nö.

    4. Wenn ich vom Pferd falle und mir was breche, bin ich versichert oder nicht??

    Über die Haftpflicht des Pferdehalters: Nein. Über Deine private Absicherung: Ja!

    Gruß

    Dennis

  3. #3
    Magic

    der bestitzer muss aber eigentlich für seine rb ne zweitreiterversicherung oder sowas haben, oder?

  4. #4
    Smigel

    Hallo Magic,

    die Frage ist nur mit einem "Jein" zu beantworten. Die meisten Anbieter haben den Fremdreiter sowieso mit drin. Manche wenige wollen dafür einen Zuschlag.

    ABER: Eine RB ist KEIN Fremd- oder Gastreiter, sondern rechtlich dem Besitzer gleichgestellt. Das heisst: Schädigt das Pferd die RB (z. B. durch Runterbuckeln) kann sie keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, da sie ja - rechtlich gesehen- dem Besi gleichgestellt ist. Und wer verklagt sich schon selbst auf Schadensersatz? ;) Diese Regelung ist auch logisch, weil sonst jede RB rechtlich besser gestellt wäre als der Besi selbst. Auf diesem Wege sind aber beide wieder gleichgestellt.

    Umgekehrt gilt das gleiche: Tritt das Pferd beim Ausritt (mit der RB) in ein Loch und bricht sich ein Bein, so kann der/die Besi die RB nicht belangen. Denn schließlich hätte der/dem Besi das Gleiche genauso passieren können. Diese Regelung wird allerding NICHT bei grober Fahrlässigkeit angewandt, denn DANN besteht wieder ein Schadensersatzanspruch. Beispiel: Die RB heizt im vollen Galopp - nein, keinen Opa um - sondern über ein unbekanntes Feld, dessen Bodenbeschaffenheit nicht bekannt ist.

    Das Ganze nennt man übrigens "Haftungsausschluss". Manche RB-Verträge haben den von vornherein drin, manche nicht. Da die aktuelle Rechtsprechung aber genau in die Richtung geht, wie ich es oben beschrieben habe, gilt das quasi auch dann, wenn es nicht schriftlich fixiert wurde. In bestimmten Einzelfällen mögen die Gerichte anders urteilen, aber GENERELL gilt das, wie ich es oben beschrieben habe.

    Gruß

    Dennis

  5. #5
    Honey

    Ich dümpele auch mit dem gedanken (vielmehr meine eltern) einer reitgerechte versicherung rum. es kommt darauf an, was für eine vericherung du hast, manche wollen das extra haben. dann kommt auch noch bei einigen versicherungen hinzu, mit wa sfür einem Kopfstück( gebiss/-los) du reitest. am besten fragst du mal die/den besitzer/in von deiner rb was für eine versicherung sie hat. es gibt auch so lustige versicherungen, die kommen nicht für den schaden ,d en das pferd verursacht auf, wenn jemand aus demm dtall es auf die weide führt!
    wirklich klarheit bekommst du nur bei deiner versicherung, denn jede ist verschieden!!!

  6. #6
    Smigel

    es gibt auch so lustige versicherungen, die kommen nicht für den schaden ,d en das pferd verursacht auf, wenn jemand aus demm dtall es auf die weide führt!
    Nicht ganz. Denn hier sind wir wieder in dem Bereich, der "eigentlich" nichts mit der Versicherung zu tun hat, nämlich bei den rechtlichen Grundlagen. Es kommt in dem Fall drauf an, WER das Pferd führt - und ob denjenigen vielleicht ein Verschulden trifft. Denn dann haftet nicht der Pferdebesitzer, sondern derjenige, der das Pferd rausgeführt hat.... Und dessen Versicherung muss in dem Fall einspringen.

    Gruß

    Dennis

  7. #7
    Smigel

    AW: Versicherung bei einer RB

    Für alle die es interessiert, hier ein ganz frisches Urteil zum Thema, welches meine Äusserungen belegt / untermauert:


    KLICK



    Für den Fall, dass der Link irgendwann nicht mehr gehen sollte, hier Infos zum googeln: : Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 27.06.2011, - 8 U 510/11 -


    LG


    Dennis

  8. #8
    Smigel

    AW: Versicherung bei einer RB

    hopp





    Hinweis: Dieser Beitrag dient einer aktuellen Aktion von uns Mods / Admins zur Reaktivierung und Wiederbelebung einiger Themen, die besonders informativ sind / sich besonderer Resonanz erfreuten und dann irgendwann versanken.

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