Hallöchen an alle Versicherungs-Cracks (bzw an unsern guten alten Smigel *g*)!
Ich muss jetzt hier auch mal was fragen... Ist mir selber zwar bisher noch nicht passiert, aber in einem Stall im Umkreis wird drüber grad sehr heiß gestritten und diskutiert und naja.. Es interessiert mich halt... ;)
Folgender Fall:
Kleiner Privatstall mit 4-5 Pferden, die Tiere gehören alle dem Stallbesitzer, eines ist von jemand anderem untergestellt (gehört also nicht dem SB).
Die Pferde kommen jeden Tag zusammen auf die Koppel, beim täglichen Rumtollen schlägt nun das Einsteller-Pferd einem Turnierpferd des SB gegen das Bein. Das Bein ist recht schwer verletzt (evtl sogar gebrochen) und das Pferd muss sehr aufwendig behandelt werden (evtl sogar eingeschläfert werden).
Jetzt hat in besagtem Fall der SB von dem Einsteller verlangt, er müsse die TA-Kosten bezahlen und für den längeren Ausfall des Pferdes auf Turnieren Schadensersatz leisten. (bei dem gebrochenen Bein und dem eingeschläferten Pferd wäre es halt dann Schadensersatz für den Tod des Tieres+Behandlungs-/Einschläferungskosten)
Darf der SB das denn so einfach? Und wie sieht das Versicherungstechnisch aus, kann man sowas versichern lassen (bzw wenn ja, ist das denn überhaupt sinnvoll?)?
Ich hab bei meinem Pferd (das ja auch in einem Privatstall mit eingestellt ist) halt so eine Versicherung, die Schäden am Stall, die nachweislich von meinem Pferd stammen, übernimmt (war mir bei meiner kleinen Randaliererin dann doch recht wichtig, weil die alle Wochen mal den Zaun zerdeppert oder den halben Stall einreißt), aber ich hab keine Ahnung, ob das auch für Schäden gilt, die mein Stutentier an den anderen Pferden anrichtet?!
Oder greift bei sowas die Tierhaftpflicht?! *keine Ahnung hab*
Bin da jetzt schon ein bisschen besorgt, weil die halt wie gesagt so ne kleine Randaliererin ist und nicht nur den Stall sondern auch die anderen beiden Ponys ab und an mal kloppt - nicht dass die denen die Haxen abschlägt und ich muss dann dafür blechen?
Wär lieb, wenn einer von den Experten mir ein wenig bei meiner Verwirrung hilft! =)
Ach und was mir noch einfällt: Wie siehts denn aus, wenn ein fremdes Pferd (ebenfalls Einsteller oder Pferd vom SB) mein Pferd kloppen würde? Könnte ich in dem Fall verlangen, dass der Besitzer von dem Pferd mir die TA-Rechnung zahlt? *g*
Schadensersatz bei Verletzung am Pferd
Diskutiere Schadensersatz bei Verletzung am Pferd im FAQs Forum im Bereich Versicherungsfragen; Hallöchen an alle Versicherungs-Cracks (bzw an unsern guten alten Smigel *g*)! Ich muss jetzt hier auch mal was fragen... Ist mir selber zwar bisher noch ...
- 02.11.2006, 00:40 #1Lorelai
Schadensersatz bei Verletzung am Pferd
- 02.11.2006, 01:59 #2Trakehnerfan
ich zitiere mal..................
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, ist diesem zum Ersatz verpflichtet, wenn er diesen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig, oder ausnahmsweise auch ohne Verschulden, nämlich im Falle der Gefährdungshaftung als Halter eines "Luxustieres", verursacht hat.
Es kann passieren, dass ein Pferd des Tierhalters durch ein anderes verletzt wird. Der Tierhalter des verletzten Pferdes hat einen Schadensersatzanspruch gegen den Halter des tretenden Pferdes.
Hat aber das verletzte Pferd selbst, zum Beispiel durch Spielen auf der Weide, zur Schadensentstehung beigetragen, so muss sich der Tierhalter diese Realisierung der Tiergefahr seines eigenen Pferdes anspruchsmindernd anrechnen lassen.
Ebenso wie eine "natürliche Person" kann auch eine "juristische Person" haften, also zum Beispiel ein Verein.
Zwischen Haftung und Versicherung ist strikt zu trennen. Die Haftung wird vom Gesetz angeordnet. Ob sich jemand gegen diese Haftungsrisiken versichert, ist letztlich sein Problem. Tut er es, so zahlt die Versicherung hoffentlich den Schaden, unterlässt er es, so muss er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.
ich hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter. :)
- 02.11.2006, 08:48 #3Leo
Also, normal wird das über die Pferdehaftpflichtversicherung geregelt. So einen Schaden sollte man immer schnellstmöglich seiner Versicherung melden, die sich dann um alles weitere kümmern. Wie Trakehnerfan schon richtig zitiert hat, kann es in einer solchen Situation sein,dass die Versicherung nur einen Teil der Kosten erstattet, weil bei einer Balgerei auf der Wiese beide Tiere an der Entstehung des Schadens beteiligt waren und das mit in die Bewertung einfliesst. Das handhaben die Versicherungen unterschiedlich und ist auch sicher von der Schadenhöhe abhängig. Dem Geschädigten steht dann ja immer noch frei, dass er einen Anwalt mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt. Der kann sich dann mit der Versicherung auseinander setzen und für seinen Mandanten meist das Beste rausschlagen. Normal hat man als Geschädigter damit nichts mehr zu tun, weil die Haftpflichtversicherung die Abwicklung übernimmt.
- 02.11.2006, 09:55 #4Smigel
@ Trakehnerfan: Alles soweit richtig. Ich fasse es nur nochmal in deutscher Sprache zusammen :D :Jetzt hat in besagtem Fall der SB von dem Einsteller verlangt, er müsse die TA-Kosten bezahlen und für den längeren Ausfall des Pferdes auf Turnieren Schadensersatz leisten. (bei dem gebrochenen Bein und dem eingeschläferten Pferd wäre es halt dann Schadensersatz für den Tod des Tieres+Behandlungs-/Einschläferungskosten)
Darf der SB das denn so einfach? Und wie sieht das Versicherungstechnisch aus, kann man sowas versichern lassen (bzw wenn ja, ist das denn überhaupt sinnvoll?)?
Ich hab bei meinem Pferd (das ja auch in einem Privatstall mit eingestellt ist) halt so eine Versicherung, die Schäden am Stall, die nachweislich von meinem Pferd stammen, übernimmt (war mir bei meiner kleinen Randaliererin dann doch recht wichtig, weil die alle Wochen mal den Zaun zerdeppert oder den halben Stall einreißt ), aber ich hab keine Ahnung, ob das auch für Schäden gilt, die mein Stutentier an den anderen Pferden anrichtet?!
Oder greift bei sowas die Tierhaftpflicht?! *keine Ahnung hab*
Gleiche Sache wie bei meinem Ursprungs-Thread: Vergesst die Versicherung. Die Versicherung zahlt IMMER das, was man vom GESETZ her zahlen müsste.
Also kümmern wir uns ums rechtliche:
Wenn ein Pferd einem andern einen Schaden zufügt, muss der Pferdehalter dafür geradestehen. Punkt.
Trägt der Geschädigte ein Mitverschulden, muss er einen teil des Schadens selbst tragen bzw. bekommt ihn nur anteilig ersetzt. WIE HOCH dieser Anteil ist, kommt immer auf die Situation drauf an.
In Deinem Fall, Lorelai, geht man immer von 50/50 aus. Der SB hat die Gefahr, das sein Zossen eins vor den Latz geknallt bekommt, bewusst in Kauf genommen. Denn man muss bei Pferden IMMER damit rechnen, das was passieren kann. Also: Mitschuld. DEIn Pferd hat getreten, also musst Du dafür haften - abzüglich der Mitschuld des SB.
Ergo: Du musst 50% des konkreten Schadens bezahlen - und genau DAS wird Deine Versicherung übernehmen.
Die FIKTIVEN Schäden - durch Turnierausfall - werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit NICHT ersetzt (bzw. die musst DU nicht ersetzen), da sie auf einer reinen Annahme beruhen und nicht auf konkreten Zahlen. Sprich: Egal, ob er aufs Turnier geht oder nicht: Der SB kann NICHT wissen, ob er gewinnt und ob er dann ein Preisgeld mit nach Hause nimmt. Zudem müssten die Kosten, die durch die Teilnahme am Turnier entstehen, sowieso davon abgezogen werden.
Sollte der SB bereits ein Turnier (oder mehrere) genannt haben und bereits konkrete Kosten dadurch gehabt haben (z. B. die Nennungsgebühr), DANN ist das von Dir auch zu ersetzen. Aber mehr nicht.
Alles klar?
LG
Dennis
- 03.11.2006, 21:11 #5Lorelai
Dankeschön ihr lieben! :) Jetzt ist mir das zumindest einigermaßen klar geworden.. :)
Nur geht es bei dem konkreten Fall in der Nachbarschaft weniger um den Schadensersatz am Geld (also zwecks Turnierreiten), sondern eher darum, dass der SB seinen Lieblingsgaul nicht mehr reiten kann, sprich weniger materieller Schaden sondern eher - naja, wie sagt man dazu? persönlicher Schaden des Besitzers, da er sein Lieblingshobby nicht mehr ausüben kann, nämlich sein Pferdchen rausputzen und zur Schau stellen... ;)
Kann man solche "persönlichen" Schäden denn überhaupt ersetzen?! Der wollte sowas ähnliches wie Schmerzensgeld, als Entschädigung dafür, dass er halt jetzt nicht mehr auf seinem Liebling rumgaukeln kann....
- 03.11.2006, 23:10 #6GilianCo
Ich kann mir nicht vorstellen, daß er sich das bezahlen lassen kann.
Witzig finde ich, daß ich zwar als Halter haftbar bin für das, was mein Pferd ggf. anstellt, aber auf der anderen Seite wenn mein Pferd in Artgerechter Haltung (sprich Herde) verletzt wird, zahlt die Versicherung nur 50 % der entstandenen TA Kosten, weil von meinem Pferd ebenfalls eine Gefahr ausgeht. Dabei ist dann vollkommen unrelevant, ob jemand das Geschehen beobachtet hat, und bezeugen kann, daß in dieser Situation das geschädigte Pferd keinen "Schaden provoziert hat".
- 04.11.2006, 10:45 #7Smigel
Hi Du,Witzig finde ich, daß ich zwar als Halter haftbar bin für das, was mein Pferd ggf. anstellt, aber auf der anderen Seite wenn mein Pferd in Artgerechter Haltung (sprich Herde) verletzt wird, zahlt die Versicherung nur 50 % der entstandenen TA Kosten, weil von meinem Pferd ebenfalls eine Gefahr ausgeht. Dabei ist dann vollkommen unrelevant, ob jemand das Geschehen beobachtet hat, und bezeugen kann, daß in dieser Situation das geschädigte Pferd keinen "Schaden provoziert hat".
wenn es keine Zeugen gibt bzw. wenn nicht nachweisbar ist, von welchem Pferd die Verletzung tatsächlich stammt, dann haften entweder alle Pferdehalter gesamtschuldnerisch bzw. es kann nicht einfach einer alleine beschuldigt werden.
Bei der 50/50-Regelung spielt nicht nur die vom Pferd ausgehende Gefahr eine Rolle, sondern MEIN Verhalten als Pferdehalter, denn ICH nehme das Risiko einer eventuellen Rangelei bewusst in Kauf, da ich ja weiß, dass bei Pferden jederzeit was passieren kann! Würde mein Pferd OHNE MEIN WISSEN einfach mit auf eine Koppel gestellt und verletzt, DANN könnte ich eine 100%ige Regulierung des Schadens verlangen. Und zwar gesamtschuldnerisch von denjenigen, denen das verursachende Pferd gehört, sowie denjenigen, die mein Pferd einfach mit auf die Koppel stellen. Und wie gesagt (nur der Vollständigkeit halber): Mit der Versicherung hat das nichts zu tun, sondern mit generellen rechtlichen Regelungen. Die Versicherung folgt ja lediglich diesen Vorgaben.
Gruß
Dennis
Schadensersatz bei Verletzung am Pferd
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