Also als 1. ist es die Frage was in eurem Vertrag bzw. abgesprochen wurde. Wenn es heisst das ihr selber mistet ist es durechaus ok dass die SB sich nicht drum kümmert das die Box gemistet wird. Sicherlich ist es vieleicht moralisch nicht schön aber ansich ist ihr da wenig Vorzuwerfen.
Auch das mit dem durch die Koppel rennen, dass sie jetzt sagt ohne Beaufsichtigung darf das Pferd nicht raus, finde ich bis zu der Stelle eugentlich auch verständlich. Geht ja nicht nur um ihre Koppel sondern auch um die sicherheit eures Pferdes.
Generell ist es mit dem Helfen an Ställen immer so eine Sache. Es muss ganz klar abgeklärt werden wenn man hilft ob man vergünstigungen bekommt bzw. es eine gegenseitige sache ist. Nimmt die SB das als eine Selbstverständlichkeit , weil nichts gegensetzlich abgesprochen wurde. Steht sie im Recht.
Rechte eines Einstellers
Diskutiere Rechte eines Einstellers im Pferde Allgemein Forum im Bereich Pferde; Also als 1. ist es die Frage was in eurem Vertrag bzw. abgesprochen wurde. Wenn es heisst das ihr selber mistet ist es durechaus ok ...
- 11.01.2012, 20:45 #21AllyMcBeal
AW: Rechte eines Einstellers
- 11.01.2012, 20:57 #22AllyMcBeal
AW: Rechte eines Einstellers
dann ist wohl die SB im Recht.....
- 12.01.2012, 07:47 #23Leo
AW: Rechte eines Einstellers
hier mal ein Link
Kündigungsfrist Mietvertrag Kündigungsfristen Gewerbemietvertrag Fristen Kündigung FristKündigungsfrist Wohnraummietvertrag
Ein Mietvertrag über eine Wohnung kann vom Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden (§ 573 c Abs. 1 BGB). Auch der Sonnabend ist dabei als Werktag anzusehen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats.
Für den Vermieter (und nur für diesen) ist die gesetzliche Kündigungsfrist abhängig von der jeweiligen Dauer eines Mietverhältnisses unterschiedlich ausgestaltet. Denn für ihn verlängert sich die dreimonatige Kündigungsfrist um weitere drei Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums an den Mieter fünf Jahre und um nochmals drei Monate (insgesamt dann 9 Monate), wenn seit der Überlassung des Wohnraums an den Mieter acht Jahre verstrichen sind. Für Kündigungen des Mieters gilt diese Verlängerung der Kündigungsfrist nicht.
Abweichende Vereinbarungen der Mietparteien zur Kündigungsfrist, die sich zum Nachteil des Mieters auswirken, sind nach § 573c Abs. 4 BGB unwirksam. Die Vereinbarung einer Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfrist für den Mieter von Wohnraum ist also nicht möglich
Wie gesagt, das sind die gesetzlichen Regelungen für Wohnraummietverträge. Einstallerverträge werden aber rechtlich meist gleich behandelt. Fristlose Kündigungen sind dann möglich, wenn einer der Vertragspartner gegen einen wichtigen Vertragsbestansdteil verstößt.
Eine sehr gute Erläuterung findest Du auch hier: Zum Thema Pferderecht Tierrecht 123recht.net Im Endeffekt liegt alles im Ermessen des zuständigen Gerichtes, wenn es denn zu einem Rechtsstreit kommt.
Also, entweder drei Monate für den Mietvertrag und einen Monat,wenn es als Verwahrungsvertrag angesehen wird. Wird es aber wohl eher nicht, wenn ihr ja alle Leistungen rund ums Pferd erledigt.
Am besten in dieser Situation ist, wenn ihr Euch mit der SB direkt einigt.
- 12.01.2012, 18:09 #24Garazza
AW: Rechte eines Einstellers
Leider gibt es keinen schriftlichen Vertrag und mündlich wurde vereinbart, dass die Besi meiner RB max. 2,3 mal die Woche da ist. Das ich immer mal vorbeischaue und das öfter als die Besi wurde nie gesagt geschweige denn das ich jeden Tag zum Misten vorbeikommen muss. Anfangs hat das auch gut geklappt da war sogar ab und zu wenn ich da war schon gemistet. Aber seit ca 1 1/2 Monaten ist das ein Problem! Ja auch das mit dem durch die Koppel rennen und mit der Beaufsichtigung sehe ich ja bis zu einem gewissen Punkt ein, nur das sich ja jetzt wie ich es vorrausgesagt hatte, herausgestellt hat, dass das Pferd kaum noch rauskommt. Wir haben der SB auch gesagt, dass die Stute nicht durchrennt wenn Strom auf dem Zaun ist. Aber wir kennen sie ja nur schon ein paar Jährchen und die SB kennt sie ja jetzt schon fast 6 Monate und da weiß sie das natürlich besser und ist der festen Überzeugung das Strom nichts bringt! Ich bete einfach das der Stall den wir uns Samstag angucken freie Boxen hat und besser ist als der in dem wir jetzt sind (was nicht schwer ist)!
- 14.01.2012, 15:25 #25AllyMcBeal
AW: Rechte eines Einstellers
Ich wünsche euch aufjedenfall sehr viel Glück dass das alles so klappt. Es ist immer Ärgerlich wenn man irgendwo hilft und es kommt einfach nichts zurück moralisch ist es einfach sehr fies.....halt mich bitte auf dem laufendem :-)
- 15.01.2012, 10:14 #26Garazza
AW: Rechte eines Einstellers
Ja danke Glück werden wir brauchen. Wenn ihr wissen wollt wie es ausgeht, ich werde meinen Steckbrief wieder fortsetzen. lg Garazza
- 15.01.2012, 16:38 #27AllyMcBeal
AW: Rechte eines Einstellers
und denkt dran, was andere auch schon schrieben, swchaut wegen der Kündigungsfrist nicht das ihr 2 Boxen bezahlen müsst
- 15.01.2012, 23:06 #28Halloauchhier
AW: Rechte eines Einstellers
Und gaaaanz wichtig bei der Suche nach einem anderen Stall: Ein Vertrag indem wirklich nahezu alles geregelt ist.
Man ist im ersten Moment vielleicht froh was anderes gefunden zu haben, alles scheint schöner besser und super...
aber man kann tatsächlich vom Regen in die Traufe geraten! Wählt euren neuen Stall mit Bedacht und in Ruhe aus.
Viel Glück dabei!
- 17.01.2012, 18:56 #29blackbeauty
AW: Rechte eines Einstellers
Mein Pferd geht auch sofort durch den Zaun, wenn er hört, dass kein Strom drauf ist. Wenn er das Klacken vom Strom hört, hält er sich ganz brav fern vom Zaun. Aber Strom bringt nichts?! Im vorletzten Stall wurde mir auch erzählt, mein Pferd sei stromresistent, weil er immer über den Zaun gefressen hat und nachher auch ausgebrochen ist. Der Zaun war aber umwuchert mit Ranken und Brennnesseln
In dem Stall habe ich für eine kleine Außenbox bummelig 400€ bezahlt und es war eine Anlage mit Namen im Hamburger Raum. Solche Zustände gibt es also nicht nur in kleinen Privatställen.
Eigentlich bleibt euch nur, so schnell wie möglich den Stall zu verlassen. Meist kommt man mit 4 Wochen Frist aus den Verträgen raus, da sie häufig nicht als Wohnraum angesehen werden. Das solltest ihr mit dem SB klären.
Rechte eines Einstellers
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