Rechte eines Einstellers

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  1. #1
    Garazza

    Rechte eines Einstellers

    Hallo, wir haben im September meine RB in einen neuen Stall eingestellt. Am Anfang klang alles super: Es hieß wir helfen dann immer mal mit wenn wir da sind, haben uns aber nicht festgelegt wie oft wir Zeit haben. Die SB wusste auch von Anfang an, dass die Besi von dem Pferd schwanger war und dementsprechent ca 2 Monate komplett ausgefallen ist. Ich muss jetzt fast jeden Tag die Box misten und als ich mal einen Tag keine Zeit hatte, da wurde die Box gar nicht gemistet. Gestern ist das Pferd durch den Koppelzaun gerannt auf dem kein Strom war und nun meinte die SB heute, dass die Stute nur noch unter Aufsicht raus darf, dh natürlich das sie viel seltener rauskommt. In wie fern hat man denn da verschieden Rechte? Kenne mich da gar nicht aus! liebe Grüße Garazza


  2. #2
    Gromit

    AW: Rechte eines Einstellers

    Hi,
    Recht haben und Recht kriegen sind leider zwei verschiedene Dinge...
    Was war denn genau abgemacht? Habt ihr das vertraglich festgehalten?
    Mit dem bisschen mithelfen schneidet man sich als Einsteller oft ins eigene Fleisch. Die SB nutzen das aus und man selbst will ja nur das beste für sein pferd und macht es dann halt.
    Von solchen "freundschaftlichen" Abkommen halte ich nichts...
    Verhandelt das neu. Macht genaue Absprachen.
    Mit der Weide: Der Tierhalter ist verpflichtet dass die Tiere ausbruchsicher aufbewahrt werden. Dazu ist es Pflicht Stromeinzäunung zu haben! Jeder schlecht gemachte Zaun ist grob fahrlässig und im Falle eines Schadens (z.B. Verkehrsunfall mit hohem Personenschaden) kann die SB (und die Besitzerin evtl. auch?) in Teufels Küche kommen und alles verlieren. Macht ihr das deutlich. Strom muss auf dem Zaun (der natürlich auch bestimmte Höhe etc. haben muss) sein und dann kann euer Pferd auch wieder bedenkenlos raus.
    Sollte sie keine pferdegerechte Einzäunung machen, würde ich den Preis mindern (nach Mahnung mit Frist zur Nachbesserung) und mir schon mal was neues suchen.
    LG

  3. #3
    Garazza

    AW: Rechte eines Einstellers

    Danke für die Antwort. Ja leider ist vertraglich nichts festgehalten und mündlich wurde eben vereinbart das wir nur ab und zu mithelfen. Ja genau das ist das Problem, weil man an das Wohl des Tieres denkt stellt man sich dann jeden Tag hin und macht die ganze Arbeit, obwohl das so nicht vereinbart gewesen ist. Das mit der Koppel ist gut zu wissen, dass kann man der SB dann mal vor Augen halten wenn sie wieder irgenein Problem hat. Ja wir sind schon auf der Suche nach was Neuem aber das ist bei uns leider! nicht so einfach. lg Garazza

  4. #4
    Schroedemann

    AW: Rechte eines Einstellers

    Zitat Zitat von Garazza Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort. Ja leider ist vertraglich nichts festgehalten und mündlich wurde eben vereinbart das wir nur ab und zu mithelfen. Ja genau das ist das Problem, weil man an das Wohl des Tieres denkt stellt man sich dann jeden Tag hin und macht die ganze Arbeit, obwohl das so nicht vereinbart gewesen ist. Das mit der Koppel ist gut zu wissen, dass kann man der SB dann mal vor Augen halten wenn sie wieder irgenein Problem hat. Ja wir sind schon auf der Suche nach was Neuem aber das ist bei uns leider! nicht so einfach. lg Garazza
    Ab und zu ist halt so ein dehnbarer Begriff. Auch wenn man mithelfen will oder muss, sollte das ganz klar geregelt sein. Ab und zu...kann heißen dreimal im Jahr, kann aber auch heißen 5 mal die Woche. Und was heißt mithelfen? Das reicht vom Fegen bis zum Heu einbringen.

    und was die Zäune angeht, so hat euer SB die Hütehaftpflicht. Er ist doch hoffentlich versichert, oder? Denn wenn etwas passiert, dann ist er dran. Und das kann unglaublich teuer werden.

  5. #5
    Nike

    AW: Rechte eines Einstellers

    Stimme Schroedemann zu. Zumal auf einem Stromzaun auch Strom sein muss. Dieser Stromzaum muss, wenn er das Grundstück außen begrenzt, auch drei Litzen haben. Wenn das nicht der Fall ist, bekommt der Stallbetreiber Probleme mit seiner Haftpflichtversicherung, sollte es mal zum Schadensfall kommen.

  6. #6
    Halloauchhier

    AW: Rechte eines Einstellers

    Letztendlich liegt dennoch die Sorgfaltspflicht und Fürsorgepflicht bei der Pferdebesitzerin.
    Ich kann mir kein Pferd anschaffen, es irgendwo unterbringen, mich auf schwammige Formulierungen einlassen und hoffen, das das schon alles gemacht wird. Wenn vertraglich keine klaren Vereinbarungen getroffen wurden, ist das natürlich schlecht für sie. Hat die Stallbesitzerin das Ganze denn als Gewerbe angemeldet? Oder läuft das unter der Hand/so nebenbei, wie es viele machen?

  7. #7
    Garazza

    AW: Rechte eines Einstellers

    Ja wahrscheinlich habt ihr Recht und wir müssen bis wir was Neues finden noch mal klar formulieren wer was zu tun hat! Nein das ganze läuft unter der Hand und ist nicht angemeldet. Leider wird der Zustand in dem Stall immer schlechter und das aller schlimmste ist das man mittlerweile Bauchschmerzen hat wenn man in Stall fährt, weil man dort jeden Tag was Neues (im schlechten Sinne) erlebt! Hoffe einfach wir finden bald was Neues.

  8. #8
    Nike

    AW: Rechte eines Einstellers

    @ Halloauchhier: Also zumindest das mit dem Stromzaun sind gesetzliche Bestimmungen, an die sich jeder Stallbesitzer zu halten hat :) Sollten die Pferde ausbrechen, hat dafür nicht der Einsteller gerade zu stehen.

    @ Garazza: Ohh man, ja das machen wir gerade auch durch. Bei uns hapert es an Futter, etc... Aber wir haben es bald geschafft!!!

  9. #9
    Halloauchhier

    AW: Rechte eines Einstellers

    Das habe ich mir fast gedacht das es sich um solch eine Art Stall handelt.
    Schön an der Steuer vorbei Kohle einsacken...das ist strafbar!
    Und das der Rest dann nur noch semiprofessionel und gleichgültig gemacht wird, erklärt sich von selbst.
    Ich würde an eurer Stelle besser gestern als heute da verschwinden!
    Da das ganze da eh illegal ist, braucht ihr euch auch an keine Kündigungsfrist halten.
    Blos weg da, bevor richtig was passiert und ihr echt in der Tinte sitzt!

  10. #10
    Halloauchhier

    AW: Rechte eines Einstellers

    @Nike: Aber wenn ich WEIß das der Zaun nicht funzt, lasse ich mein Pferd da nicht rauf.

  11. #11
    Nike

    AW: Rechte eines Einstellers

    Sicher lässt man sein Pferd nicht auf Dauer da und schaue sich nach einem neuen Stall um, aber sowas geht halt nicht von heute auf morgen und es ändert auch nix an der Tatsache, dass der Einsteller dafür einfach nicht veranwortlich ist. Er kann den Stallbetreiber auf den Mangel hinweisen, ihn bitten entsprechende Handlungen vorzunehmen, aber verantwortlich dafür ist er halt nun mal (zum Glück) nicht.

  12. #12
    Halloauchhier

    AW: Rechte eines Einstellers

    Aber wenn ich vorher weiß das das Ganze kein ordnungsgemäß geführter und angemeldeter, sprich, seriöser Betrieb ist, trifft den Pferdebesitzer schon eine Mitschuld an der Gesamtsituation! Schätze mal der Stall ist günstig-billig.
    Aber Pferdehaltung ist nunmal nicht günstig und kein seriöser Stallbetreiber kann erstklassigen Service zum Dumpingpreis liefern, so sieht es mal aus! Deshalb ist jeder Pferdehalter schlußendlich für das Wohl des Pferdes verantwortlich, er ganz allein! Denn er trifft ja die Entscheidung wo er das Pferd unterbringt, nicht das Pferd. Er hat die alleinige Verantwortung für das Lebewesen Pferd übernommen.
    Habe einige Jahre Pferde in Eigenregie gehalten und weiß was das beinhaltet.
    Das ist nicht immer ein Zuckerschlecken und günstig mal gar nicht.
    Deswegen kann ein Betrieb der " preiswert " ist, auf keinen Fall gut sein.
    Da sollten doch die Alarmglocken vorher läuten!
    Hinterher ist das Geschrei immer groß...!

  13. #13
    Nike

    AW: Rechte eines Einstellers

    Zitat Zitat von Halloauchhier Beitrag anzeigen
    Aber wenn ich vorher weiß das das Ganze kein ordnungsgemäß geführter und angemeldeter, sprich, seriöser Betrieb ist, trifft den Pferdebesitzer schon eine Mitschuld an der Gesamtsituation!

    Wusste die TE das denn von Anfang an?
    Ich kenn jetzt soweit auch keinen Pensionsvertrag in dem die Anzahl der Litzen aufgeführt ist und in dem festgehalten wird, dass diese auch unter Strom stehen. Theoretisch müsste man (nach meiner jetzigen Erfahrung) wohl auch sowas schriftlich festhalten. Bloß wo käme man da hin?


    Zitat Zitat von Halloauchhier Beitrag anzeigen
    Schätze mal der Stall ist günstig-billig.
    Aber Pferdehaltung ist nunmal nicht günstig und kein seriöser Stallbetreiber kann erstklassigen Service zum Dumpingpreis liefern, so sieht es mal aus! Deshalb ist jeder Pferdehalter schlußendlich für das Wohl des Pferdes verantwortlich, er ganz allein! Denn er trifft ja die Entscheidung wo er das Pferd unterbringt, nicht das Pferd. Er hat die alleinige Verantwortung für das Lebewesen Pferd übernommen.
    Habe einige Jahre Pferde in Eigenregie gehalten und weiß was das beinhaltet.
    Das ist nicht immer ein Zuckerschlecken und günstig mal gar nicht.
    Deswegen kann ein Betrieb der " preiswert " ist, auf keinen Fall gut sein.
    Da sollten doch die Alarmglocken vorher läuten!
    Hinterher ist das Geschrei immer groß...!
    Ich hab es halt 17 Jahre lang in zwei privaten Ställen anders erlebt. Absolut erstklassige Versorgung zu einem mehr als fairem Preis. Es exsistierte da nicht mal ein Vertrag und trotzdem lief alles super. Und was würde ich darum geben wieder dahin zurück gehen zu können!!! :((
    Vorsichtig bin ich allerdings nun auch bei Ställen, die das ganze "Profimäßig" betreiben, also Stallbetreibern, die das ganze hauptberuflich machen (bitte nicht falsch verstehen, ist bloß meine Erfahrung, die sich hoffentlich bald wieder ins positive umwandelt).

  14. #14
    Garazza

    AW: Rechte eines Einstellers

    Zitat Zitat von Halloauchhier Beitrag anzeigen
    Aber wenn ich vorher weiß das das Ganze kein ordnungsgemäß geführter und angemeldeter, sprich, seriöser Betrieb ist, trifft den Pferdebesitzer schon eine Mitschuld an der Gesamtsituation! Schätze mal der Stall ist günstig-billig. Aber Pferdehaltung ist nunmal nicht günstig und kein seriöser Stallbetreiber kann erstklassigen Service zum Dumpingpreis liefern, so sieht es mal aus! Deshalb ist jeder Pferdehalter schlußendlich für das Wohl des Pferdes verantwortlich, er ganz allein! Denn er trifft ja die Entscheidung wo er das Pferd unterbringt, nicht das Pferd. Er hat die alleinige Verantwortung für das Lebewesen Pferd übernommen.
    Waren vorher auch in einem sehr kleinen privaten Stall. Da war das ganze allerdings mit großer Sicherheit angemeldet, da der SB sowieso Landwirt war. Ich kann auch nicht mit 100% Sicherheit sagen, ob das ganze unter der Hand läuft aber ich kann es mir eben sehr gut vorstellen. In dem Sall vorher gab es zwar auch keine goldenen Klinken aber trotzdem war alles in der Regel in Ordnung und wir mussten nicht jeden Tag selber misten sondern eben nur ab und zu. Wir waren wahrscheinlich einfach zu verwöhnt von dem Stall damals. Naja eigentlich ist das für unsere Gegend ein normaler Preis und kein super günstiger. Bezahlen nur 10€ weniger als in dem Stall in dem wir vorher waren. Wenn alles klappt gucken wir uns am Samstag einen anderen Stall an und ich hoffe das wir dann so schnell wie möglich umziehen können.
    Zitat Zitat von Halloauchhier Beitrag anzeigen
    Da das ganze da eh illegal ist, braucht ihr euch auch an keine Kündigungsfrist halten. Blos weg da, bevor richtig was passiert und ihr echt in der Tinte sitzt!
    Das ist das einzig "positive" an der ganzen Sache!
    Zitat Zitat von Halloauchhier Beitrag anzeigen
    Aber wenn ich WEIß das der Zaun nicht funzt, lasse ich mein Pferd da nicht rauf.
    Ja aber was soll man denn machen wenn es keine Alternativen wie Paddock ect. gibt und der SB hatte ja am Anfang auch immer Strom drauf, weil wir gleich gesagt haben das das Pferd sonst auf Wanderschaft geht. Nur wir können ja das Pferd auch nicht in der Box stehen lassen. Das ist auch keine Lösung!

  15. #15
    Leo

    AW: Rechte eines Einstellers

    Ja, Halloauchhier macht es sich hier ein wenig einfach. Nur weil der Betrieb evtl nicht angemeldet ist, ist doch ein Enstallervertrag nicht einfach ungültig. Und der muss auch nicht zwingend in Schriftform getroffen sein, um gültig zu sein.
    Die Wahrscheinlichkeit, dass die SB auf Kündigungsfristen nicht besteht, wenn man ihr damit droht, sie beim Finanzamt anzuzeigen, mag hoch sein, muss es aber nicht. Sollte der Betrieb doch gemeldet sein, fällt man mit so einer Aktion allerdings ggf übel auf die Nase.
    Fraglich ist, was für ein Vertrag wurde überhaupt geschlossen? Ein Einstallervertrag? Oder wurde ein Stellplatz vermietet, mit der Option, dass gelegentlich entgegenkommend Arbeiten von der SB übernommen werden? Wurden überhaupt Kündigungsfristen vereinbart? Sonst gelten nämlich die gesetzlichen.
    Ich kenne im übrigen kein Gesetz, in dem die Anzahl an Litzen geregelt wird.Höchstwahrscheinlich würde so etwas vor Gericht geklärt oder bisherige Urteile von der Haftpflichtversicherung zur Einschätzung hinzu gezogen.
    Erst mal ist immer der Tierhalter in der Pflicht. Dann kann den SB ggf eine Mitschuld gegeben werden, aber das ist ja alles Spekulation. Wenn die das Pferd gar nicht mehr raus stellt, ist das ja alles egal.
    schaut beim nächsten Stall, dass ihr vorher einen schriftlichen Vertrag macht, in dem alles steht, was ihr wichtig findet.

  16. #16
    Schroedemann

    AW: Rechte eines Einstellers

    Zitat Zitat von Garazza Beitrag anzeigen
    Nein das ganze läuft unter der Hand und ist nicht angemeldet. .
    Theoretisch hast du damit ein gewisses Druckmittel in der Hand. Aber ich kenne leider einige SBs, bei denen ich mich das nie trauen würde. Ich stand mal in so einem Stall, der immer schlechter wurde - weil der SB das Saufen angefangen hatte. Als wir, ich und noch zwei Einsteller, Druck ausübten, fingen sonderbare Dinge an zu passieren. Glasscherben im Futtertrog, Nägel in der Halle waren noch die Harmloseren. Wir haben solche Angst bekommen, dass wir in einer Nacht- und Nebelaktion alle ausgeflogen sind. Einer meiner Stallkollegen ist morgens um sechs Uhr bereits die Ställe der Region abgefahren, um einen Platz für sein Pferd zu finden. Um neun Uhr sind wir alle ausgezogen.

  17. #17
    Garazza

    AW: Rechte eines Einstellers

    Ja natürlich wenn das Pferd im Stall bleibt, besteht keine Gefahr mehr das es wegläuft. Deshalb ist das aber keine Lösung. Abgesehen das es es vom Tierschutz verboten wurde ein Pferd 24 Stunden in der Box zu halten ist es für unsere Stute auch nicht gut. Sie ist das erstens nicht gewöhnt und zweitens ist sie schon älter und hat Athrose und braucht somit ihre Bewegung die ich ihr nicht jeden Tag geben kann indem ich mit ihr rausgehe! Es wurse vertraglich keine Kündigungsfrist festgehalten! Ich wusste gar nicht das es da gesetzlich Vorgaben gibt! Weiß jmd wie diese aussehen? Danke für die viele Antworten!

  18. #18
    Leo

    AW: Rechte eines Einstellers

    Ein normaler Mietvertrag hat drei Monate Kündigungsfrist. Und nach meinem Wissensstand wird ein Einstallervertrag dem immer noch gleich gestellt. Ich würd da aber keine schlafenden Hunde wecken. Vielleicht sieht die SB das ja nicht so, zumal, wenn ihr keinen schriftlichen Vertrag gemacht hat.Oft sind ja beide Seiten froh, wenn man sich schnell wieder trennen kann, wenn es nicht passt.
    Was den tierschutzrechtlichen Aspekt angeht, wäre da aber doch immer noch der Pferdebesitzer der Verantwortliche. Also wenn das Pferd nicht auf die Weide kommt, mein ich. Drück Euch die Daumen, dass ihr schnell was besseres findet.

  19. #19
    Nike

    AW: Rechte eines Einstellers

    Ich würde auch vorschlagen, dass ihr mit der Stallbesitzerin redet. Wir hatten ja ein ähnliches Problem. Gestern haben wir -das bereits mündlich vereinbarte- noch schriftlich festgehalten. Wir dürfen nun ohne Einhaltung der Frist das Einstellerverhältnis beenden.

  20. #20
    Garazza

    AW: Rechte eines Einstellers

    Wie sieht das mit der gesetzlichen Kündigungsfrist denn andersherum aus? Gilt das mit den 3 Monaten auch für die SB! Oder kann die uns einfach rausschmeißen?

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