Hallo,
habt ihr schon die neuen Bestimmungen zum "gefährlichen Reiten" fürs Geländereiten gelesen? Ich fasse Kurz zusammen:
Bestrafungen:
Mündl. Verwarnung
25 Strafpunkte + gelbe Karte
Disqualifikation + gelbe Karte
als gefährliches Reiten gilt:
Unkontrolliertes Reiten (Pferd reagiert eindeutig nicht auf Hilfen)
Zu schnelles oder zu langsames Anreiten von Hindernissen
Wiederholt falsches Abspringen (zu dicht oder zu weit weg)
Der Reiter ist überm Sprung wiederholt vor oder hinter der Bewegung
eine Folge von gefährlichen Sprüngen
Reiter oder Pferd überhaupt nicht ansprechbar
Weiterreiten nach 3 Verweigerungen, Sturz etc. (Disqualifikation)
Gefährden des Publikums
Misshandlung:
Barren
Reiten eines erschöpften Pferdes
Übermäßiges Treiben eines müden Pferdes
Reiten eines offensichtlich lahmen Pferdes
Übermäßiger gebrauch von Sporen, Gerte, Gebiss
Blut an Flanke und weiter hinten (aufgrund missbrauch oben genannter Hilfsmittel)
Aber: Blut an Maul und Beinen wird nur abgestraft, wenn es sich um Misshandlung handelt (nicht wenn sich das Pferd auf Zunge oder Lippe gebissen hat!)!
(Quelle: St. Georg, Februarausgabe 2011)
Was haltet ihr von den Regelungen?
neue Bestimmungen fürs Geländereiten
Diskutiere neue Bestimmungen fürs Geländereiten im sonstige Reitweisen Forum im Bereich Reiten; Hallo, habt ihr schon die neuen Bestimmungen zum "gefährlichen Reiten" fürs Geländereiten gelesen? Ich fasse Kurz zusammen: Bestrafungen: Mündl. Verwarnung 25 Strafpunkte + gelbe Karte ...
- 26.01.2011, 11:56 #1Chilly
neue Bestimmungen fürs Geländereiten
- 27.01.2011, 09:58 #2Piennie
AW: neue Bestimmungen fürs Geländereiten
Von der Sache her gut, ist halt immer so eine Auslegungssache. Wo Beginnt zu früh/ zu spät abgesprungen, was ist zu schnell, was zu langsam, was ist unkontrolliert, etc. Und sein mir ehrlich gerade im Gelände ist es nicht ganz so einfach nen exakten Absprungpunkt zu finden und viele gute Geländepferde neigen zum Übereifer und damit zu überhöhten Tempo und auch mal nen kurzzeitigen Kontrollverlust beim Reiter. Heist das jetzt wenn ein Richter meine Nase nicht mag kann er mich aus der Prüfung schmeißen weil mein Pferd ein bisschen fix unterwegs ist und 2 mal etwas zufrüh abgesprungen ist? Nagut aber dann sollte es bei allen gleich angewandt werden. Aber gerade im Gelände wird es schwierig sein so was einzuschätzen, also wird es so gut wie nie abgestraft werden. Schade
Das mit den Misshandlungen ist richtig und sollte auch nicht zu lasch gesehen werden - meiner Meinung nach lieber einmal einen zuviel diqualifiziert, als drüber weggesehen. Wobei ich sagen muss, gerade bei den Geländereitern hab ich das im vergleich zu Spring und Dressurtunieren eher selten gesehen.
Ein Pferd das sich auf die Zunge gebissen hat oder vermehrt irgendwo Blutet gehört für mich aus der Prüfung genommen (das sollte eigentlich der Reiter von sich aus machen) ob man dafür den Reiter abstrafen muss find ich auch fraglich.
- 27.01.2011, 13:21 #3Loriot
neue Bestimmungen fürs Geländereiten
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