HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

Diskutiere HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!! im Versicherungsfragen Forum im Bereich Reiten; Da auch dieses Thema immer wieder kontrovers diskutiert und es immer wieder zu falschen Behauptungen bzw. zu gravierenden Missverständnissen kommt, möchte ich auch hier mal ...

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  • Smigel for president.

    19 51,35%
Multiple-Choice-Umfrage.
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Ergebnis 1 bis 20 von 53
  1. #1
    Smigel

    HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Da auch dieses Thema immer wieder kontrovers diskutiert und es immer wieder zu falschen Behauptungen bzw. zu gravierenden Missverständnissen kommt, möchte ich auch hier mal damit aufräumen.

    Dies ist also der ultimative "Weideunfall-Thread".

    Als erstes nenne ich mal die häufigsten Irrtümer / Märchen, die immer wieder gerne weitererzählt werden:

    - Manche Versicherer versichern keine Weideunfälle!
    - Die Versicherung hat nur 50% gezahlt - ich musste den Rest zahlen!
    - Mein SB sagt, er haftet nicht für Weideunfälle bzw. seine Versicherung zahlt da nichts!
    - Ich kenne einen, der einen kennt, der einen kannte, da hat die Versicherung 100 % gezahlt!
    - Ich habe eine Stallgemeinschaft - eine Einstellerin sagte nun, ich hafte für Weideunfälle und will Geld von mir, weil ihr Pferd getreten wurde!
    - Isch ábe garkeine Weide!



    Ich drehe hier mal den Spieß um, liefere erst die Lösung - und zerpflücke dann erst das Thema ein wenig genauer.

    Die Lösung lautet:

    Seid ihr gut versichert - habt ihr KEIN Problem. NIEMALS.


    Und nun zu den Kernen der vielen Mythen und Rätsel, die sich um das Thema "Weideunfälle" ranken. Meine eindringliche Bitte dabei: Tut so, als gäbe es sowas wie eine Haftpflichtversicherung nicht! Stellt Euch vor, jedes der geschilderten Beispiele bedeute einen direkten Angriff auf das eigene Portemonnaie! Dies ist ganz wichtig, um für die Haftungsfragen ein gewisses "Gespür" zu entwickeln.



    Fangen wir an mit den ominösen 50% Schadensersatz und gehen dazu als erstes auf ein ganz anderes Gebiet, um dort ein Beispiel zu liefern, das erstmal völlig anders aussieht.


    Stellen wir uns mal folgende Situation(en) vor:

    -Jemand erwartet in den nächsten Minuten Besuch. Kurz vor dem Eintreffen des Besuchs legt er seine Lesebrille auf einen Stuhl.

    - Ein anderer Jemand veranstaltet eine kleine Party. Er platziert im Raum ein paar Boxen, die er auf jeweils einen Stuhl stellt. Direkt davor befindet sich die provisorische Tanzfläche. Die Boxen stehen da äußerst wackelig rum, zudem sind die Stühle ur-uralt und brüchig. Schon beim Draufstellen der schweren Boxen knarzt es im Holz.

    Nun passiert folgendes:

    Jemand von Euch kommt zu Herrn Beispiel Nr. 1 - und setzt sich prompt auf die kaum sichtbare Brille. Knack - das nagelneue Designer-Ding ist im Eimer. Der Gastgeber verlangt nun 600 € für eine neue Brille.

    Jemand von Euch ist auf der besagten Party des Herrn Nr. 2 und tanzt auf der kleinen Tanzfläche rum. Beim Tanzen kommt es zum Zusammenstoß mit der Box - diese wackelt, der marode Stuhl bricht, die Box schlägt auf dem Boden auf und ist im Eimer. Schaden: 500 €, der Gastgeber verlangt auch hier vollen Schadensersatz.


    Und jetzt meine Frage an den gesunden Menschenverstand: Ist hier Jemand in der Runde, der den beiden sofort und ohne jeden Zweifel 100% Schadensersatz zugestehen würde? Bitte dran denken: Es gibt KEINE Versicherungen! Jeder müsste die Brille / die Box sofort und aus der eigenen Kasse zahlen!

    Na, würde da jemand Einwände haben? Oder würde wirklich jeder sofort und ohne Widerrede zahlen?

    Ich vermute: NEIN. Es würde wohl kaum jemand einfach so und ohne Widerrede eine 100%ige und alleinige Schuld eingestehen. Die meisten würden sagen: "Moment mal, ich konnte die Brille doch nicht sehen! Woher sollte ich das wissen?!" Oder: "Hey, wieso stand die Box nicht sicherer? Wieso stehen die auf so derart kaputten Stühlen und nicht sicher? Wieso warnte uns niemand?"


    Was sich hier hinter den berechtigten Vorwürfen versteckt, ist die Frage nach der MITSCHULD - oder auch TEILSCHULD des Geschädigten. Und diese Frage ist wirklich berechtigt. Wer seinen Gästen eine solche Tretmine vor die Füße wirft, muss sich eine Mitschuld anrechnen lassen - was konkret heisst: Der Schadensersatzanspruch wird gemindert. Die beiden o. g. Geschädigten mussten WISSEN, dass sich jemand auf die Brille setzen kann oder dass die Stühle unter den Boxen beim kleinsten bisschen zusammenbrechen können bzw. das es regelrecht dazu kommen muss. Demnach kann hier niemand 100% Schadensersatz verlangen. 50% wären gerade im letztgenannten Fall mehr als angebracht.



    Und nun tauschen wir die "Gegenstände" mal aus und nehmen stattdessen: 2 Pferde. Diese hochgefährlichen und unberechenbaren Biester, die jederzeit beissen, treten, buckeln, Drogen verkaufen und sich gegenseitig kloppen - was JEDER Pferdehalter (PH) weiß. Und dazu nehmen wir 2 Beispiel-PH´s, die diese Pferde zusammen auf eine Koppel stellen. Nun tritt das eine Pferd das andere, welches danach verletzt ist.

    Nun kommt PH 1 zu PH 2 und möchte den Schaden, dessen Eintritt er mit seinem Wissen, das sich Pferde untereinander regelmäßig kloppen, billigend in Kauf nahm und bewusst riskierte, zu 100% von PH 2 ersetzt haben. Was macht PH 2 nun völlig zu Recht?

    Richtig: Er zeigt PH 1 einen Vogel und verkündet, dass er nur 50% zahlen wird, weil die andere Hälfte er selbst (= PH 1) tragen darf. Schließlich hat er gewusst, was passieren kann.


    Und diese Auffassung ist VÖLLIG KORREKT und entspricht geltender Rechtsprechung!
    Dieses Pferde-zusammen-auf-die-Koppel-stellen ist in gewisser Weise mit den obigen Beispielen vergleichbar, wo die geschädigten zum Schadenereignis massiv beigetragen haben!


    Und genau DESHALB zahlen Haftpflichtversicherungen in solchen Fällen nur 50%. GANZ WICHTIG: Damit sind ALLE Ansprüche des PH 1 aus unserem Beispiel abgegolten. Der hat keinen Cent mehr zu bekommen als die 50%! Von NIEMANDEM!


    Und jetzt noch zu den einzelnen Gerüchten:


    - Manche Versicherer versichern keine Weideunfälle!
    Zu 99% Blödsinn. Ich habe NOCH NIE eine Police gesehen, wo "Weideunfälle" ausgeschlossen gewesen wären. NOCH NIE. Da ich es aber nicht 100%ig ausschließen kann, dass es solchen Quark irgendwo gibt, sage ich nur mal 99%. :wink2:


    - Die Versicherung hat nur 50% gezahlt - ich musste den Rest zahlen!
    Siehe oben: Absoluter Blödsinn: Die 50% sind - wie wir eben sehen konnten - 100% des vom Schädiger zu ersetzenden Schadens. Die Versicherung hat also ALLES übernommen, was PH 2 hätte zahlen müssen und PH 2 ist somit völlig aus dem Schneider - dafür ist er ja versichert! Der Rest ist Sache von PH 1.


    - Mein SB sagt, er haftet nicht für Weideunfälle bzw. seine Versicherung zahlt da nichts!

    Völliger Blödsinn, der immer wieder gerne auftaucht. Ein SB trägt da SOWIESO keine Haftung. Der haftet "nur" für die Bereiche, für die er zuständig ist, z. B. den ordnungsgemäßen Zustand der Umzäunung etc...


    - Ich kenne einen, der einen kennt, der einen kannte, da hat die Versicherung 100 % gezahlt!

    Jup. Und da gibt es meist nur 2 Fälle, wo das auftaucht:

    1.: Der Schaden ist sehr gering, der Sachbearbeiter will Aufwand / lange Erklärungen (wie diese hier z. B. :biggrin2:) sparen und haut einfach alles raus. Anstatt 50 € überweist er einfach 100 € und hat Ruhe. Das spart dem Versicherer mehr Geld, als wenn er den korrekten Betrag über 50 € zahlt und dann langes Theater und Zeitaufwand an der Backe hat.

    2.: Es war ein völlig anderer Schadenfall. Beispiel: Ein Pferd (von PH 2) reist aus und springt in die Koppel und verkloppt dort ein anderes Pferd (das des PH 1). HIER ist es ja so, das PH 1 dem "Zusammenstellen" nicht zustimmte und somit das Risiko einer Verlezung eben NICHT bewusst in Kauf nahm. Also muss er sich auch NICHTS anrechnen lassen. Wie man sieht: Eine VÖLLIG andere Rechtslage!


    - Ich habe eine Stallgemeinschaft - eine Einstellerin sagte nun, ich hafte für Weideunfälle und will Geld von mir, weil ihr Pferd getreten wurde!

    Hier muss man sehr gewissenhaft reagieren. Und das geht wie folgt:

    1.: Im Baumarkt Bretter kaufen.
    2.: Aus dem Brettern ein Schild basteln.
    3.: Auf das Schild schreiben: ICH BIN SAUDOOF!!!
    4.: Dieses Schild der Einstellerin überreichen, ggfs. mit einem Tacker an die Stirn nageln.
    5.: Die Einstellerin rausschmeissen.


    Ich hoffe, ich habe nichts vergessen und mich verständlich ausgedrückt.


    LG


    Dennis


  2. #2
    Gromit

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Hi,
    wie ist das wenn ich mit dem Stallbetreiber ausmache, dass mein Pferd nicht mit Pferd xy zusammen stehen darf, weil mir das Risiko zu groß ist.
    Nun stellt der Depp, weil er sich nichts länger als 3 Stunden merken kann und sich auch nichts aufschreibt, die Pferde doch zusammen raus und es passiert was. Kann ich die 50%, die die Versicherung logischerweise nicht übernimmt, vom Stallbetreiber dann einklagen?
    In wie weit gelten mündliche Absprachen? Muss ich das schriftlich machen?

    LG

  3. #3
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Hi,
    wie ist das wenn ich mit dem Stallbetreiber ausmache, dass mein Pferd nicht mit Pferd xy zusammen stehen darf, weil mir das Risiko zu groß ist.
    Nun stellt der Depp, weil er sich nichts länger als 3 Stunden merken kann und sich auch nichts aufschreibt, die Pferde doch zusammen raus und es passiert was. Kann ich die 50%, die die Versicherung logischerweise nicht übernimmt, vom Stallbetreiber dann einklagen?
    Ja und nein.

    JA, Du kannst vom SB Schadensersatz verlangen - da musst aber nicht grade für klagen (Klagen = vors Gericht ziehen). NEIN, Du bekommst dann KEINE 50%, sondern 100% - und zwar ganz alleine vom SB, weil er die Sache dann VERSCHULDET.

    In wie weit gelten mündliche Absprachen? Muss ich das schriftlich machen?
    Mündliche Absprachen gelten ohne Wenn und Aber - nur an der Beweisbarkeit hapert es. Deshalb: IMMER alles schriftlich fixieren oder aber - wenn es anders nicht geht - für brauchbare Zeugen sorgen.


    LG

    Dennis

  4. #4
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Hallo zusammen,


    bitte beachtet die Unfrage, die ich dem Beitrag zugefügt habe und nehmt fleissig dran teil!

    Ich möchte nämlich mal gerne wissen, wie IHR meine FAQ-Beiträge so seht und ob sie überhaupt wirklich hilfreich sind. Kritik ist GERNE willkommen!!

    LG

    Dennis

  5. #5
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Bitte beachten: es sind Mehrfachnennungen möglich!

  6. #6
    ayla-fan

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Na super! Kann ich dann noch ergänzen?

  7. #7
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Leider nicht.... Das Ding lässt jeden nur einmal abstimmen. Deshalb hatte ich die "Smigel for president"-Stimmen auch schon gelöscht - in der Hoffnung, dass dann neu abgestimmt werden kann...


  8. #8
    ayla-fan

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Na, dann werd´ ich das gleich mal probieren!

    EDIT: Ging leider doch nicht. Dann schreib ich es dir so:

    Ich bin für 1, 4, 5, 6, 7. So.


    *hehe* Sekunde, ich ändere es für Dich ab. ;o) LG Dennis

    EDIT 2.7.: Danke Smigel! Deine Ergänzung habe ich gerade erst entdeckt!

  9. #9
    Chiara22

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Ha, ich kann ja antworten...vor ein paar Tagen, wo die Umfrage noch nicht stand ging es nicht.

    Du hast noch vergessen, vielleicht einzufügen...wenn der Besitzer 2 Pferde hat und nur diese zusammenstellt, daß dann nichts mit Haftung der Versicherung ist, obwohl man für beide getrennt einzahlt:1:Was ja neulich meine Frage war...und meine Erkenntnis lautete...dumm seine eigenen beiden Pferde zusammen zu stellen...Klug es nicht zu tun.

  10. #10
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Du hast noch vergessen, vielleicht einzufügen...wenn der Besitzer 2 Pferde hat und nur diese zusammenstellt, daß dann nichts mit Haftung der Versicherung ist, obwohl man für beide getrennt einzahltWas ja neulich meine Frage war...und meine Erkenntnis lautete...dumm seine eigenen beiden Pferde zusammen zu stellen...Klug es nicht zu tun.

    Hey Du,

    auch hier gilt wieder: erst die RECHTLICHE Lage betrachten, DANN erst kommt die Versicherung ins Spiel - oder auch nicht.

    Wie ist denn die Lage, wenn sich jemand selbst auf die eigene Brille setzt? Oder wenn man sich selbst irgendetwas beschädigt? Eben: Dann ist NICHTS. Sowas ist ein Eigenschaden und man spricht hier NICHT von einem Haftungsfall, weil man nur Dritten (Fremden) gegenüber "haftet".

    Also kurz gesagt: Keine Haftung (kein "Haftpflichtfall") - keine Verpflichtung zur Zahlung - also "nichts passiert" - und letztendlich: kein Fall für die Versicherung.

    Zum Vergleich: Eine Hausratversicherung zahlt bei Brandschäden. Hat es heiute bei Dir gebrannt? Nein? Gut, dann zahlt die Versicherung auch nichts. Es ist ja nichts passiert / kein Schaden entstanden.

    Comprente, seniora?

    LG

    Dennis

  11. #11
    Chiara22

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    DAS hab ich neulich schon verstanden!!! Komme ja aus dem Rechtsbereich...irgendwie klar war es auch.....und jetzt kommt das ABER es wiederstrebt meinem GELERNTEN rechtsempfinden.

    Ich werde somit mein Pferd mit einem fremden zusammen stellen und nicht meine beiden eigenen für die ich ja auch GETRENNT Versicherung zahle...ZUSAMMEN....

  12. #12
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Ich werde somit mein Pferd mit einem fremden zusammen stellen und nicht meine beiden eigenen für die ich ja auch GETRENNT Versicherung zahle...ZUSAMMEN....
    Wie gesagt: Die Versicherung hat damit nichts zu tun. Mache für beide eine OP-Versicherung oder grad die Krankenversicherung inkl. OP-Absicherung - dann können sie sich lstig kloppen.

    LG

    Dennis

  13. #13
    BinesBeauty

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Schönes Thema, nur etwas zu spät...

    Letztes Jahr hatten wir einen heftigen Fall von Weideunfall. Da ist mein Pferd durch den defekten Zaun durch in einen Graben gefallen und hatte hinterher einen Monat Klinik aufenthalt. Die Versicherung hat nun nach etwas depatieren alles übernommen!

  14. #14
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Hallo BinesBeauty,

    der von Dir geschilderte Fall ist etwas GANZ was anderes. Das hat mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun, auch wenn es auf der Weide passierte.

    Als Gegenbeispiel: Wenn ich nach Polen gehe und dort jemanden erschieße, hat das auch eine erhebliche Ähnlichkeit mit dem damaligen Polen-Feldzug, ist aber trotzdem etwas VÖLLIG anderes.

    LG

    Dennis

  15. #15
    frank12ha

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    @Smigel

    ich finde Deine Art zu schreiben sehr amüsant und kann Dir bei den meisten Deiner Aussagen nur beipflichten.
    Leider nur bei den Meisten, denn wir haben gerade hier den Fall und ich habe auch ein wenig recherchiert, wobei ich natürlich auf Deine Infos gestoßen bin.

    Zum Thema 50% kann ich Dich nur auf folgende Infos von anwalt.de verweisen und zwar bereits aus dem Jahre 2008, in diesem Artikel wird sich auf ein Urteil des AG Syke vom 14.02.2007 und auf ein Urteil des AG Neustadt a. Rbge. vom 27.07.2006 bezogen

    1. Verletzung durch ein konkretes Pferd

    Kann der Halter des verletzten Pferdes beweisen, welches Pferd den Schaden verursacht hat, haftet der Pferdehalter des schädigenden Pferdes grds. für den entstandenen Schaden, d.h. die entstandenen Tierarztkosten, Fahrtkosten zum Tierarzt, ggf. den Minderwert des Pferdes etc. Ersatz für entgangenen Freizeitspaß, weil das Pferd nicht geritten werden kann gibt es nur dann, wenn ein „Ersatzpferd“ angemietet wurde. Häufig trifft man an, dass die Haftpflichtversicherung des verursachenden Pferdes die „eigene Tiergefahr“ des geschädigten Pferdes mit einem pauschalen Prozentsatz anrechnet und schadenmindernd in Abzug bringt. Dieses ist jedoch nur dann richtig, wenn sich die eigene Tiergefahr des geschädigten Pferdes auch verwirklicht hat, so beispielsweise weil die Pferde miteinander gerangelt haben und es so zum Unfall gekommen ist. Wurde das geschädigte Pferd angegriffen, ohne selber in Interaktion mit dem schädigenden Pferd zu treten, hat sich keine eigene Tiergefahr verwirklicht und es ist keine Mithaftung zu berücksichtigen. Dies ist bereits vielfach von der Rechtsprechung bestätigt worden

    Zum Thema Stallgemeinschaft könnte man auch den in diesem Artikel beschriebenen 2 Fall nehmen, der vor dem OG Köln verhandelt wurde:

    2. Verletzung durch irgendein Pferd aus der Herde

    Auf den ersten Blick problematisch gestaltet sich der Fall, dass ein Pferd auf der Weide verletzt wird und unbekannt ist, welches Pferd den Schaden verursacht hat, bzw. wie es überhaupt zu dem schweren Unfall gekommen ist.

    Das Oberlandesgericht Köln musste einen solchen Fall entscheiden. Das Pferd der Klägerin wurde schwer verletzt auf der Weide mit einer offenen Fraktur aufgefunden. Der sofort herbeigerufene Tierarzt kam zu dem Ergebnis, dass die Schlagverletzung nur durch einen Huftritt eines anderen Pferdes hervorgerufen sein konnte. Welches der anderen Pferde die Verletzung verursachte, konnte nicht festgestellt werden. Das OLG Köln kam zu dem Ergebnis, dass bei Ausscheiden einer Selbstverletzung des Pferdes davon auszugehen sei, dass ein Hufschlag Ursache des Schadens sei. Da nicht festgestellt werden könne, welches der Pferde den Schaden verursacht habe, haften alle anderen Pferdehalter für den eingetretenen Schaden als Gesamtschuldner. Eine eigene Tiergefahr des geschädigten Pferdes sei nicht in Anrechnung zu bringen, denn dafür, dass sich tatsächlich eigene Tiergefahr verwirklicht habe, seien die Halter der anderen Pferde beweispflichtig. Da niemand den Unfall beobachtet habe, sei eine mitwirkende Tiergefahr nicht beweisbar und könne nicht berücksichtigt werden.

    Man sollte sich daher bewusst sein, dass man als Pferdehalter mit haftet, auch wenn das eigene Pferd (vermutlich) gar keinen Schaden verursacht hat.

    Beides zitiere ich hier aus der Webseite anwalt.de.

    Ansonsten super, bitte weiter so!

  16. #16
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Man sollte sich daher bewusst sein, dass man als Pferdehalter mit haftet, auch wenn das eigene Pferd (vermutlich) gar keinen Schaden verursacht hat.

    Hallo Frank,

    vielen Dank für Deinen Beitrag, der war echt klasse!

    Das, was Du sagst, ist richtig, war mir aber bereits bekannt. Ich werde Deine Aussage aber als Anlass nehmen, um meinen Beitrag / meine Beiträge demnächst nochmal kritisch zu überprüfen. Denn wenn bei Dir der eindruck entsteht, dass ich das nicht wirklich weiß, dann hab ich was falsch gemacht. :1:

    ABER: Die 50:50-Regelung greift MEISTENS auf der Koppel aus einem alleinigen Grunde: Das geschädigte Pferd wurde mit dem Wissen und der bewussten Inkaufnahme der Gefahr einer Verletzung auf die Koppel gestellt. Daher kommt ja die "Mitschuld". Ich kann Dir dazu sogar ein ganz aktuelles Urteil aus dem Mai diesen Jahres nennen, wenn Du magst. Dieses Urteil bezieht sich zwar auf einen Autounfall, aber hier geht es um das Thema "Betriebsgefahr", die man in gewisser Weise mit dem Pferd vergleichen kann (beim KFZ und beim Pferd kommt ja die gleiche haftung , die Gefährdungshaftung, zum Zuge). In dem besagten Urteil musste sich der Geschädigte, trotz völliger Unschuld eine "Mitschuld" anrechnen lassen.


    Ansonsten super, bitte weiter so!

    Das kann ich nur zurückgeben. Man liest selten eine so konstruktive und mithelfende Kritik wie die von Dir!


    Gruß

    Dennis

  17. #17
    frank12ha

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Hallo Smigel,

    hier kannst Du leider sehen, wie das Sprichwort greift: "Viele Köche verderben den Brei.", denn da kommen wir wieder zu der Sache, das es zwar Urteile gibt, aber die Richter sich nicht auf eine klare Linie einigen können.

    Die OG´s geben zwar die Richtung vor, aber trotzdem braucht sich der einzelne Richter nicht unbedingt daran halten, schon gar nicht, wenn es ein ein anderes OG ist, auf das man sich beruft.

    Diese Erfahrung musste ich leider selber machen.

    Wichtig ist bei all dem, das man nicht pauschalisieren kann, hier ist die Einzelfallentscheidung wichtig und der Wert, den man vor Gericht erstreiten will.

    Gerne kannst Du mir das Urteil mal senden, hatte bei Anwalt.de schon mehrer rausgesucht, leider nichts aktuelles wie Du, aber ich hab ja auch erst gestern mit dem Suchen angefangen.

    Einen schönen Gruß und ein schönes Wochenende!

    P.S.: Man kann nicht Alles wissen!

  18. #18
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Zitat Zitat von Frank12ha
    Wichtig ist bei all dem, das man nicht pauschalisieren kann, hier ist die Einzelfallentscheidung wichtig und der Wert, den man vor Gericht erstreiten will.
    So ist es. Und dann kann es einem noch passieren, dass die Gegenpartei mit unsauberen Methoden arbeitet...

  19. #19
    deanleon

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Hallo ,
    nun muß ich mich auch mal zu Wort melden .
    Wir haben versucht mein Pferd in eine bestehende Herde zu integrieren ,
    dabei ist mein Pferd an den Hinterbeinen schwer verletzt worden was mit einer tiefen Platzwunde und einem riss geendet hat .
    Mein problem liegt jetzt darin das die Besitzerin von dem Pferd was mein Tierchen verletzt hat sich weigert das seiner Versichung zu übergeben .
    Es wurde von mehreren gesehen das besagtes Pferd sie verletzt hat und keiner am Stall versteht warum sie sich da so weigert , für so einen fall hat man doch die Versicherung .

    Was kann ich tun

  20. #20
    Smigel

    AW: HILFE!!! WEIDEUNFALL! Meine Versicherung zahlt nur 50%!!!!

    Zitat Zitat von deanleon
    Was kann ich tun

    Nichts einfacher als das: Richte Deine Ansprüche - wie sonst auch - einfach an die Besitzerin. Wenn sie es nicht beim Versicherer einreichen will, ist doch ganz alleine ihr Bier und sie darf es selbst zahlen. Das muss Dich NICHT kümmern.

    Zahlt sie nicht, dann hau drauf. Mahnung, Mahnbescheid, Rechtsanwaltsschreiben, usw...


    LG


    Dennis

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