Reitbeteiligungsversicherung

Diskutiere Reitbeteiligungsversicherung im Versicherungsfragen Forum im Bereich Reiten; Unten stehenden Beitrag habe ich vor geraumer Zeit in einem anderen Forum geschrieben, da es dort immer und immer wieder um das Thema "Reitbeteiligungsversicherung" ging. ...

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  1. #1
    Smigel

    Ausrufezeichen Reitbeteiligungsversicherung

    Unten stehenden Beitrag habe ich vor geraumer Zeit in einem anderen Forum geschrieben, da es dort immer und immer wieder um das Thema "Reitbeteiligungsversicherung" ging. Da dieser Beitrag (der zugegeben stellenweise leicht albern ist :whistle: ) eine unheimlich hohe (und positive) Resonanz erfuhr, möchte ich ihn auch hier einstellen und hoffe, dass er manch verwirrter Person Licht ins Dunkel bringen mag. :1:

    Ich habe ihn einfach mal kopiert und füge ihn hier 1:1 ein. Eines vorneweg: Der Beitrag entstand sehr spontan bei einem Gläschen Rotwein. Die zwei vorhergehenden Gläschen nicht mitgezählt.... *hust*... :whistle:



    Aufgrund dessen, dass nach der immens wichtigen (!!!) Reitbeteiligungsversicherung immer stärker nachgefragt wird, möchte ich ihr diesen speziellen Thread widmen.

    Doch bevor ich vollends ins Thema einsteige, hier ein paar Abkürzungserklärungen, die hier öfter vorkommen können:

    RB = Reitbeteiligung
    FR = Fremdreiter
    PE = Pferdeeigentümer
    VR = Versicherer
    THV = Tierhalterhaftpflichtversicherung
    OLG = Oberlandesgericht
    RBV = Reitbeteiligungsversicherung
    FRV = Fremdreiterversicherung


    Nun zum Thema:

    Die RBV ist so wichtig, dass jeder, der eine "alte" THV ohne diesen Einschluss in seinem Versicherungsordner hat, diesen Vertrag SOFORT kündigen sollte. Die einzige Alternative ist der unverzügliche Suizid.

    Zu Beginn aber noch ein kleiner Exkurs zu ebenso wichtigen - und WIRKLICH EXISTIERENDEN (!) - Versicherungen, welche ich kurz erläutern möchte, um die Tragweite dieses Themas möglichst eindrucksvoll darzustellen:


    1.: Da wäre die Glasversicherung. Diese Versicherung ist von existenzieller Bedeutung! Jeder, der sie nicht hat, läuft Gefahr, dass ihn ein kaputter Glas-Einsatz einer Wohnungstüre in den finanziellen Ruin treibt.

    2.. Die Elektrogeräte-Versicherung. Sie schützt vor dem finanziellen Desaster, falls die Spülmaschine sich einen Schnupfen holt.

    3.: Die Unfalltod-Zusatzversicherung. IMMENS wichtig! Stellt Euch nur mal vor, ihr sterbt durch einen Unfall! Wie schlimm das nur wäre! Denn im Gegensatz zum Ableben mittels bakterieller Infektion stellt ein Tod durch einen Unfall ein ungleich größeres finanzielles Desater dar. Die Kosten beginnen quasi schon während des Sturzes von der Leiter zu laufen - vergleichbar mit einem Taxameter im Taxi. Schlimme Sache.

    4.: Die Aliens-Entführungs-Versicherungen, die LEIDER nur in den USA angeboten werden. Das ist aber auch verständlich, denn die in den USA vorkommenden Aliens stecken den Amis auch so komische Sachen in die Nase und gucken sich die Popel an. Die europäisch orientierten Aliens sind dagegen harmloser, sie tarnen sich lediglich als Bundeskanzler und halten Weihnachtsansprachen im Fernsehen. Da kann man ja zum Glück ab- oder umschalten. Ganz fiese Aliens nennen sich Dieter Bohlen und erschrecken einen mit riesigen Fotos, genannt Werbe-Plakate. Aber auch da kann man ja weggucken. Halb so wild also.

    Wie man sieht, wird es in diesem Thread verdammt ernst zugehen, jaja!

    Wie gestalte ich denn nun bloß den Übergang zu diesem ernsten Thema der RBV?

    Ah ja, schon entsteht in meinem Kopf eine passende Idee! Bedienen wir uns einer leicht vorstellbaren Metapher:

    Stellen wir uns vor, in Eurem / Eurer Heimatdorf / Heimatstadt gäbe es einen Bäcker, der verdammt leckere Teilchen mit herrlicher Cremefüllung backt. Saulecker und zudem kalorienfrei. Nun kommt ein weiterer Bäcker, der EXAKT die gleichen Teilchen backt. Aber: er versieht diese Teilchen mit einem Fahrtrichtungsanzeiger, umgangssprachlich auch "Blinker" genannt. Denn: damit kann man um die Ecke genießen!

    Wer jetzt verdammt scharf mitgedacht hat, wird sich verwundert fragen: Ei, was soll denn der Mist, ein Teilchen braucht doch keinen Blinker!?!?! DAS MACHT DOCH KEINEN SINN!?!?!?!


    Ja - und schon sind wir bei der RBV. Denn die hat mit dem Blinker am Teilchen eines gemeinsam: SIE IST VÖLLIG UNSINNIG!

    Das Dumme an dem Teilchen mit dem Blinker ist nur, dass der zweite Bäcker sich in Internetforen und anderen Medien rumtreibt und überall so tut, als sei es ab sofort unheimlich wichtig, dass man nur Teilchen mit Blinkern dran kauft, weil der Blinker "absolut wichtig" sei. Auch die ganzen Teilchen-Esser reden untereinander und jeder erzählt nun, dass er nur noch Teilchen mit Blinker essen würde, weil: das ist ja wichtig!!!

    Und schon haben wir das Desaster für den ersten Bäcker, denn kaum einer will seine Teilchen, die ohne diese wichtige Extra-Ausstattung daherkommen. Was macht "Bäcker Nummer 1" also nun? Richtig: er bietet seine Teilchen nun auch mit Blinker an. Nun geht es erst richtig los - (fast) alle sind nun davon überzeugt, dass die Blinker am süßen Gebäck das unverzichtbare Nonplusultra sind. Denn schließlich bietet nun auch der überall bekannte "Bäcker Nummer 1" seine Teilchen nur noch mit Blinker an - und der muss ja wissen, was er tut, jaja!


    Und nun mal Klartext:


    1.: Eine RB hat an den PE im Schadensfall keinen Schadensersatzanspruch!!!

    Begründung:

    Viele OLG sind in vielen verschiedenen Urteilen einhellig zu dem Entschluss gekommen, dass eine RB ganz stark mit dem PE vergleichbar ist, sie behandelt ein Pferd quasi "wie ein eigenes Pferd". Das Dumme ist nur: Purzelt ein PE vom eigenen Vierbeiner, so kann er an niemanden einen Schadensersatzanspruch stellen.

    Könnte die RB dies nun tun, obwohl sie ja in gewisser Weise eine Fast-PE ist, dann wäre das dem PE gegenüber sehr unfair. Kurzum: Man entschied, dass eine RB dem PE "gleichgestellt" ist und somit ebenfalls ans "eigene" Pferd keine Ansprüche stellen kann. UND DAS IST ÜBERHAUPT KEIN PROBLEM!!!

    2.: Nun kommt aber unser Bäcker - pardon - unser Versicherer ins Spiel, der den Blinker - pardon - die RBV erfand. Und schon gings los - alle Welt war verwirrt! "Warum nur habe ich keine RBV, wieso hat man mich jahrelang in falscher Sicherheit gewogen?" - diese und ähnliche Fragen waberten nun durch deutsche Reiter-Hirne. Bei den anderen Bäckern - pardon - Versicherern standen nun die Telefone nicht mehr still, alle Welt schrie nach der RBV.

    3.: Seriöse Versicherer entschließen sich, ab sofort ihre super ausgetüftelten und bedarfsorientierten Produkte zu überarbeiten, um nicht von der Konkurrenz, welche es schaffte, die Reiter-Welt mit höchst fragwürdigen Methoden auf übelste Weise zu verunsichern, überrannt zu werden.

    4.: Dabei ist die RBV VÖLLIGER HUMBUG! Selbst ohne RBV würde die stinknormale THV einen Schaden an einer RB - sofern es jemals dazu kommen würde, dass ein PE einer RB Schadensersatz leisten müsste - bezahlen!

    5.: Ich habe diesen Umstand von Anfang an zutiefst bedauert.

    6.: Ich wurde irgendwann sehr wütend.

    7.: Ich habe irgendwann resigniert.

    8.: Ich entschloss mich, lieber wieder wütend zu sein.

    9.: Ich verfasste diesen Beitrag.

    10.: Ich gehe jetzt ins Bett und werde weinen. Dies hier dokumentiert, wie leicht wir alle vera*scht werden können - und auch vera*scht werden.

    Wir alle fressen auf irgendeine Art und Weise süße Teilchen mit Blinkern - und finden es supertoll.


    Ich hoffe, dass spätestens an diesem Punkt niemand mehr über meine triefende Ironie im Eingang dieses Beitrages lacht, sondern eine wilde Wut darüber empfindet, wie sehr man uns manipuliert, veräppelt, ausnutzt und für dumm verkauft. Hört auf, den Blinkern nachzurennen, macht die Augen auf - und lasst die Hirne stets an. Ihr braucht keine RBV. Glaubt es mir - ich habe selbst keine und schlafe trotzdem ganz beruhigt.


    LG


    Dennis


  2. #2
    Nadine1988

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Hallo,

    ein sehr amüsanter Text, ganz ehrlich

    Interessant, gerade weil ich vor nicht allzu langer Zeit ja genau dieses Thema hinterfragt habe ...

    Zu dem Beitrag von Lusitano1: Dafür sollte doch eigentlich jeder Reiter seine Unfallversicherung haben oder greift diese dann nicht?

    LG

  3. #3
    Wanderreiter

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    @smigel
    Was genau soll denn die Reitbeteiligungsversicherung überlicherweise abdecken?

    Ist die RB versichert, falls ihr durch das Pferd Schaden zugefügt wird (Tritt, Sturz)?
    Dann haftet doch die Tierhalterhaftpflicht, oder?

    Oder soll das Pferd vor der RB geschützt werden? (unsachgemäßer Umgang, Verletzung, Fahrlässigkeit)
    Dann kann man doch sowieso Ansprüche an die RB geltend machen, oder nicht?
    Bei Minderjährigen sind dann doch die Eltern in der Haftung.

  4. #4
    Smigel

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Zitat Zitat von Wanderreiter Beitrag anzeigen
    @smigel
    Was genau soll denn die Reitbeteiligungsversicherung überlicherweise abdecken?


    Hi Du!


    Sie soll Schäden an der RB abdecken. Schäden, die die RB überhaupt icht gegen den PE geltend machen kann. Passiert der RB was, ist ihre Krankenversicherung (etc.) zuständig.

    SOLLTE die RB den Schaden - warum auch immer (!!!) - DOCH geltend machen können, so greift die GANZ NORMALE Tierhalterhaftpflichtversicherung, wie sie jeder haben sollte. Dazu bedarf es, wie ich im meinem ersten Beitrag ja eindrucksvoll dargelegt habe, KEINEN (!!) separaten Einschluss, weil allein in den ersten Paragrafen der Versicherungsbedingungen ganz klar steht, dass berechtigte Ansprüche, die gegen den PE geltend gemacht werden, versichert sind. Punkt, Ende, Aus. :1: Wären berechtigte Ansprüche einer RB (die derzeit definitiv NICHT existieren) nicht versichert, so müsste es explizit AUSGESCHLOSSEN werden - ich kenne aber keinen einzigen Versicherer, der sowas jemals tat (warum sollte er auch?!?).


    Zitat Zitat von Wanderreiter
    Ist die RB versichert, falls ihr durch das Pferd Schaden zugefügt wird (Tritt, Sturz)?
    Dann haftet doch die Tierhalterhaftpflicht, oder?

    Diesen Punkt habe ich ja gerade schon erläutert. Die RB hat KEINEn ANSPRUCH darauf. Deshalb bekommt sie weder vom PE noch von seiner Versicherung einen Cent. Es steht ihr einfach (rechtlich) nicht zu. :1:


    Zitat Zitat von Wanderreiter
    Oder soll das Pferd vor der RB geschützt werden? (unsachgemäßer Umgang, Verletzung, Fahrlässigkeit)
    Dann kann man doch sowieso Ansprüche an die RB geltend machen, oder nicht?
    Bei Minderjährigen sind dann doch die Eltern in der Haftung.

    Siehe oben:

    UMGEKEHRT gilt aber auch: Richtet eine RB Schäden am Pferd an, so haftet sie gegenüber dem PE eben NICHT. Die haftet erst ab grober Fahrlässigkeit und / oder Vorsatz. Und ja, natürlich stecken da auch - bzw. erst Recht - die Eltern von Minderjährigen in der Sache mit drin.


    Ich hoffe, ich konnte Deine Frage(n) klären. Wenn nicht, darfst Du gerne nachhaken. :1:


    LG


    Dennis

  5. #5
    Nadine1988

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Zitat Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
    ...
    Sie soll Schäden an der RB abdecken. Schäden, die die RB überhaupt icht gegen den PE geltend machen kann. Passiert der RB was, ist ihre Krankenversicherung (etc.) zuständig.
    Also wenn sie vom Pferd fällt und bricht sich ein Bein oder mein Pferd "rennt" sie gelinde gesagt übern Haufen, dann muss ihre Krankenversicherung eintreten und nicht meine Haftpflicht?


    Zitat Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
    ...
    UMGEKEHRT gilt aber auch: Richtet eine RB Schäden am Pferd an, so haftet sie gegenüber dem PE eben NICHT. Die haftet erst ab grober Fahrlässigkeit und / oder Vorsatz ...
    Was z. B. wäre denn vorsätzlich oder grob fahrlässig? Gibt es da Beispiele, damit man ungefähr weiß, was gemeint ist?

    Sehr heikles und kompliziertes Thema

    LG

  6. #6
    Smigel

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    @ Uli: Vielen Dank für Deinen Hinweis. Allerdings hoffe ich, dass Dein Hinweis an mich rein prophylaktischer Natur war, denn ich war bis hierhin NICHT sarkastisch und habe diverse Anspielungen anderer Personen einfach mal überhört, um mich derer annehmen zu können, die sich ernsthaft interessieren.

    Zu Deiner Auffassung von Versicherungen: Würde ICH sowas sagen, wäre ich aufgrund dessen, dass ich für meine Beratung hafte, schon längst pleite und / oder bereits im Knast. Und auch das meine ich völlig ernst - OHNE jeden Sarkasmus oder Spaß.


    Zitat Zitat von Nadine1988
    Also wenn sie vom Pferd fällt und bricht sich ein Bein oder mein Pferd "rennt" sie gelinde gesagt übern Haufen, dann muss ihre Krankenversicherung eintreten und nicht meine Haftpflicht?

    Es gibt hier zwei Versionen. Die für Dich sehr simple ist mit einem "JA" zu beantworten - und das Thema ist für Dich gelutscht. So sieht DEINE Realität aus, wie Du sie erlebst, wenn so etwas passiert.

    Die komplizierte Version ist mit einem "Jein" zu beantworten, weil die KK bei Deiner Versicherung Regress nehmen wird. Die KK´s und die Versicherer haben dazu Rahmenvereinbarungen geschlossen, gemäß derer intern abgerechnet wird. Davon bekommst Du im Regelfall aber NICHTS mit bzw. musst Dich kaum bis garnicht darum kümmern. Das Schlimmste, was auf Dich zukommt, ist ggfs. ein Fragebogen. Sonst NICHTS. :1:


    Zitat Zitat von Nadine1988
    Was z. B. wäre denn vorsätzlich oder grob fahrlässig? Gibt es da Beispiele, damit man ungefähr weiß, was gemeint ist?

    Nichts leichter als das. Nehmen wir als Beispiel einen Dachdecker auf einem Dach.

    Fahrlässigkeit: Ihm fällt ein Dachziegel aus der Hand, der Ziegel rutscht übers Dach und trifft einen Opa.

    grobe Fahrlässigkeit: Er lässt den Dachziegel einfach los weil er ihn nicht braucht, der Ziegel rutscht übers Dach und erschlägt den Opa.

    bedingter Vorsatz: Der Dachdecker hört unten jemanden vorbeischlurfen, lässt den unbenötigten Ziegel aber trotzdem fallen.

    Vorsatz: Der Dachdecker sieht den Opa, zielt - und trifft.


    Alles palletti? :1:


    Zitat Zitat von Nadine1988
    Sehr heikles und kompliziertes Thema

    ALLERDINGS!!



    LG


    Dennis

  7. #7
    Nadine1988

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Zitat Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
    ... Davon bekommst Du im Regelfall aber NICHTS mit bzw. musst Dich kaum bis garnicht darum kümmern. Das Schlimmste, was auf Dich zukommt, ist ggfs. ein Fragebogen. Sonst NICHTS. :1:
    Na damit kann ich wohl leben

    Bezüglich der Fahrlässigkeit und Vorsatz ... das musst du im Ernstfall auch erstmal nachweisen können. Man guckt sich ja eigentlich die Leute, die mit dem eigenen Pferd umgehen, genaustens an und da sollte man eigentlich schon merken, wie der/die drauf ist.

    Zitat Zitat von Smigel Beitrag anzeigen
    Alles palletti? :1:
    Jep ... jetzt kann ich wieder beruhigt schlafen

    LG

  8. #8
    Smigel

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Zitat Zitat von Nadine1988
    Bezüglich der Fahrlässigkeit und Vorsatz ... das musst du im Ernstfall auch erstmal nachweisen können. Man guckt sich ja eigentlich die Leute, die mit dem eigenen Pferd umgehen, genaustens an und da sollte man eigentlich schon merken, wie der/die drauf ist.

    Natürlich Der Ankläger muss seinen Vorwurf immer beweisen können. :1:


    Zitat Zitat von Nadine1988
    Jep ... jetzt kann ich wieder beruhigt schlafen

    Das ist fein. :1: Du kannst Dich auch getrost darauf verlassen, dass ich wirklich weiß, wovon ich rede. Ich habe mich mit dem Thema über JAHRE hinweg sehr, sehr intensiv befasst.


    LG


    Dennis

  9. #9
    Leo

    Wart mal: deckt die RB-Versicherung Schäden ab, die die RB am Pferd verursacht?
    Dann würde ich jede potentielle RB so eine Versicherung abschließen lassen.
    Denn in der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist DAS ja nicht mitversichert.

    Zitat Zitat von Lusitano1 Beitrag anzeigen
    Und dann die Haftung der RB , wenn die was mit deinem PFerd anstellt !
    Z.B als Folge dann hohe Tierarztkosten !
    Hat die RB das Geld dafür , du must dem Tierarzt in Vorleistung gehen ! Wie kommst an das Geld usw ???
    Worüber soll das versichert sein?

  10. #10
    Smigel

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Zitat Zitat von Leo
    Wart mal: deckt die RB-Versicherung Schäden ab, die die RB am Pferd verursacht?

    NEIN! Es gibt eigentlich gar keine "RB-Versicherung", wie ich doch in meinem ersten Beitrag versucht habe darzulegen. Diese "RBV" grenzt fast an Verarsche, weil sie nur Verwirrung schafft.


    Zitat Zitat von Leo
    Dann würde ich jede potentielle RB so eine Versicherung abschließen lassen.

    Es gibt sowas im Rahmen einer PRIVAThaftpflichtversicherung. Gute Anbieter haben den Punkt "gemietete / geliehene Gegenstände" mitversichert. Das könnte unter diesen Punkt fallen. Aber: Dann auch NUR - und NUR - bei grober Fahrlässigkeit, weil bei "normaler" Fahrlässigkeit (= ein Versehen) haftet die RB ja ebenfalls NICHT (Stichwort Haftungsausschluss)! Und handelt die RB vorsätzlich, dann greift die Versicherung nicht (mehr) - was ja logisch ist.


    Zitat Zitat von Leo
    Denn in der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist DAS ja nicht mitversichert.

    Logischerweise nicht....!


    LG


    Dennis

  11. #11
    Leo

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Danke, ich wollte das nur noch mal ausdrücklich klar gestellt haben, weil das aus Lusitanos wunderlichem Beitrag ja hervorging, dass man diese Versicherung deshalb haben müßte.
    Da ich sehr wohl weiss, was meine Tierhalterhaftpflicht abdeckt, aber mich noch nie mit einer RBV beschäftigt habe, aus den hier genannten Gründen, habe ich jetzt schon gedacht, ich hätte hier die optimale "Tierarztkosten sind durch die RB gedeckt"Versicherung gefunden *ggg* (´tschuldigung, falls hier ein wenig oder mehr Ironie oä durchklingen könnte - ich ärger mich grad geringfügig, da wir diesen Themenbereich ja extra mit einem Fachmann bestückt haben! Mag sein, dass nicht jeder mit der Form glücklich ist, wie Smigel die Infos rüber bringt, inhaltlich jedenfall sind sie korrekt und fachlich fundiert und damit haben wir hier im Gegensatz zu anderen Foren eine Möglichkeit unseren Usern immer aktuelle und praxisnahe Infos zum Thema Versicherungen rund ums Pferd zur Verfügung zu stellen. Wir zwingen keinen, die Themen hier durchzulesen, ich finds nur überhaupt nicht gut, wenn die fragenden User hier durch fachlich nicht fundierte Kommentare immer wieder verunsichert werden.)
    @Lusitano1: da Du ja der Meinung bist, eine RBV sichert mich als Pferdehalter ab, wenn meine RB einen Schaden am Pferd verursacht, der tierärztlich behandelt werden muss, bzw übernimmt die TA-Kosten, sei doch bitte so freundlich und nenn mir die entsprechende Versicherung, damit ich mich dort absichern kann. So was fehlt mir nämlich eindeutig noch!

  12. #12
    Smigel

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Zitat Zitat von farooq
    also, ich denke, es scheiter bei einigen hier, weil sie das "beamtendeutsch" von unserem fachmann nicht so ganz kapieren? kanns sein??

    Hallo Uli,


    was ich hier BEWUSST als Ausdrucksweise verwende, ist alles andere als Beamtendeutsch. Ich schreibe derart locker, dass ich schon manchmal Angst habe, zu sehr an der Grenze zur Albernheit zu kratzen, sodass ich befürchte, dass mancher mich deshalb schon garnicht mehr ernst nehmen möge. Und da kommst Dumit Beamtendeutsch?!?



    Zitat Zitat von Farooq
    .....und ich hab zwar den kram hier nur überflogen,.....


    Du, gestatte mit eine Bitte: Bitte lies aufmerksam, wenn Du Dich zu dem Thema äußern und Kritik abgeben möchtest. Alles andere finde ich wirklich nicht okay.



    Zitat Zitat von Farooq
    es ist also (wie ich schon erwähnte!) ne totale nicht-brauch-versicherung oder?

    RICHTIG! Und genau DESHALB hetze ich ja auch so dagegen und zerreisse diese Schei*s in der Luft! Ich WARNE also vor diesem Kram!!!


    Zitat Zitat von Farooq
    ...und , ähm, lieg ich da nun falsch, weil ich dachte in meiner versicherung ist das mit dem rb mitversichert sein schon drin!?

    Nein, Du liegst VÖLLIG RICHTIG!


    Aber weil Du - wie Du es mit eigenen Worten sagtest - die Sache nicht richtig gelesen hast, entschließt Du Dich mal eben so, mir einen überzubraten, obwohl wir im gleichen Boot sitzen. :eek2::eek2:

    Und wenn Leo Nachweise für manche sehr komischer (und FALSCHER!) Aussagen bestimmter Userinnen fordert, dann spuckst Du mittels Smily Kaffee auf den PC....

    Ich verstehe die Welt nicht mehr....


    LG


    Dennis

  13. #13
    Charda

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Also Smigel, mal ein dickes Fettes Danke für den Ehrlichen und absolut unterhaltsamen Bericht.

    Ich hab mich fast an meinem Tee verschluckt, aber das ist eine andere Geschichte.

    Als wir Chardo gekauft haben, kam dieses Thema auch zur Sprache.

    Und mein Versicherungsmann hat mir das -ähnlich- erklärt wie du.

    Eine RBV ist völliger quatsch... Lediglich müsse man in der THV angaben machen, sollte man eine RB haben. Also Geld bekommen dafür, dass noch eine Person dieses Pferd "nutzt". Dann würde die THV natürlich teurer.
    Mein Versicherungsmann sagt mir genau das gleiche, nämlich: sollte es zu einem Unfall kommen, trägt die THV die anfallenden Kosten....

    Danke nochma. Wirklich interessantes Thema.

  14. #14
    Smigel

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Zitat Zitat von Charda
    Eine RBV ist völliger quatsch... Lediglich müsse man in der THV angaben machen, sollte man eine RB haben. Also Geld bekommen dafür, dass noch eine Person dieses Pferd "nutzt". Dann würde die THV natürlich teurer.
    1.: Man muss garnichts. Man muss KEINE Angaben machen ob man eine RB hat oder nicht!

    2.: Die Versicherung wird NICHT teurer.

    3.: Stimmt einer (oder beide) der obigen Punkte bei Deiner Versicherung NICHT, dann wechsel den Versicherer. Das kann dann nichts taugen.


    Zitat Zitat von Charda
    Mein Versicherungsmann sagt mir genau das gleiche, nämlich: sollte es zu einem Unfall kommen, trägt die THV die anfallenden Kosten....

    Sie trägt eigentlich ekien Kosten, weil keine geltend gemacht werden können. Sie zahlt im Regelfall nur die Krankenkasse der RB, welche im Regelfall Regress nehmen wird.

    Unterm Strich bleibt es aber dabei: Mit einer "ganz normalen" THV brauchst Du dir keine Sorgen zu machen. :1:

    Nur diesen Quark mit den verschiedenen Beiträgen und der "Meldepflicht" - da wäre ich vorsichtig. Da ssolltest Du überprüfen.


    LG


    Dennis


    PS: Sorry für den verschütteten Tee.

  15. #15
    Charda

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Es wurde lediglich gefragt ob noch zusätzlich jm auf dem Pferd reitet und ob ich dafür geld bekommen würde. Erster Punkt ja zweiter nein. Kostet genau gleich viel wie wenn ich beides mit Nein geantwortet hätte und mit Kosten tragen meinte ich z.B. Krankenhausaufenthalt o.ä.

  16. #16
    Smigel

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Dann meinen die mit dem "Geld bekommen" etwas anderes, nämlich die gewerbliche Nutzung. Dass eine RB Geld "bezahlt" bzw. auch einen Teil der Kosten trägt, ist ja völlig normal und bekannt. :1:


    LG


    Dennis

  17. #17
    Nadine1988

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Haha, genau das gleiche Durcheinander hatte ich mit meiner Versicherung auch. Die haben das einfach nicht kapiert und ich habe widerum nicht kapiert, was die mir erzählt bzw. geschrieben haben. Gewerblich heißt für mich, dass man Geld dafür bekommt, was bei einer RB ja logisch ist, ist ja kein Pfleger.

    Aber nun hat sich die Diskussion ja sowieso erledigt

    LG

  18. #18
    Smigel

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    @ Nadine: Nein, "gewerblich" heisst, dass man damit Geld VERDIENT, also eine GEWINNabsicht verfolgt. Gewinnabsicht = ich nehme so viel Geld ein, dass die Kosten gedeckt sind UND obendrauf was übrigbleibt.

    Diese Definition erfüllt eine RB eben NICHT, denn sie beteiligt sich lediglich an den Kosten. Extrembeispiel: Hätte ich z. B. 14 RB´n, von denen jede einmal wöchentlich kommt (jeweils Vormittags / Nachmittags) und zudem 50 € monatlich zahlt - DANN hätte ich eine solche Gewinnabsicht und das Pferd wäre DEFINITIV kein "Privatpferd" mehr, sondern Schul- und Verleihpferd, was zu einer entsprechend höheren (VIEL höheren) Versicherungsprämie führt. :1:

    So einfach ist das.


    LG


    Dennis

  19. #19
    Leo

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Was viele Versicherer ja dadurch ausschließen wollen, dass sie die namentliche Nennung der RB verlangen.

  20. #20
    Smigel

    AW: Reitbeteiligungsversicherung

    Das mag sein, dass das einer der Gründe ist. Ich weiß es allerdings nicht...

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