Hallo Pferdeleute, wer weiss Bescheid über folgendes Thema, das ich Euch gerne unterbreiten möchte. Ich habe meinen Junghengst auf einem Fohlenhof für Aufzucht eingestellt. Dieser Aufzuchtsbetrieb bietet Hengst sowie auch Stutenaufzucht an und es ist auch beides vorhanden. Vor einem Monat ist mein Hengst durch drei Zäune gebrochen und somit in die Stutenweide gekommen. Möglicherweise hat er dort eine Stute gedeckt. Meine Frage: Bin ich haftbar für die kaputten Zäune und bin ich haftbar für die Forderung der Stutenbesitzerin? Was wisst Ihr darüber? Grüssle
Haftung bei ungewolltem Deckakt
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- 13.12.2011, 23:05 #1Eveline
Haftung bei ungewolltem Deckakt
- 14.12.2011, 08:29 #2Gromit
AW: Haftung
Hi,
melde den Schaden ganz einfach deiner Haftpflichtversicherung. Die klären dann, ob sie überhaupt zahlen müssen, oder ob der Stallbetreiber das über seine Betriebshaftpflicht (oder selbst, wenn er keine hat) bezahlen muss.
LG
- 14.12.2011, 09:45 #3Eveline
AW: Haftung
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja das wäre eine Möglichkeit, doch leider habe ich die Reparatur des Zauns schon angemeldet und ist bereits von der Versicherung bezahlt worden. Es war erst nur die Rede, dass ein Tierarzt eine Ultraschalluntersuchung noch machen muss und ev. wenn sie es gewollt hätte die Abreibungsspritze. Das wäre noch ein Betrag gewesen, den ich aus eigenem Sack bezahlt hätte. Jetzt wird die Stutenbesiterin aber unverschämt und will die Stute dafür in eine Klinik fahren lassen, was dann noch mehr Kosten ergibt und alles soll ich bezahlen. Darum will ich jetzt genau wissen wie meine Rechte stehen um das eventuell von mir abwenden zu können. Ich könnte damit zu einem Rechtsanwalt gehen aber die machen ja auch nichts gratis. Ich hoffe, dass irgendjemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und mir darüber genaues sagen kann. Grüssle
- 14.12.2011, 09:48 #4Josy
AW: Haftung
Hi,
ist denn in deiner Haftpflicht für den Hengst der ungewollte Deckakt mitversichert? Sollte eigentlich schon, alles andere fänd ich nicht so schlau... *hüstel* ;-)
LG!
- 14.12.2011, 09:52 #5McBeal
AW: Haftung
Ich hab dein Thema mal in den Versicherungsbereich geschoben, hier gucken die Versicherungsprofis eher rein, als bei der Zucht.
Grüße,
dat Beali
- 14.12.2011, 09:58 #6A-n-n-a-
AW: Haftung
Ich würde die Idee mit der Klink evtl. gar nicht so schlecht finden. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass dort die meisten Untersuchungen um einiges besser + günstiger sind.
- 14.12.2011, 10:20 #7Streunerin
AW: Haftung
Ich bin zwar nicht im Thema voll drin aber wenn ich das mal mit logischem menschenverstande angehe:
Wenn ich meinen Junghengst an einem Stall einstelle die Hengstaufzucht machen und er da abhaut ohne das ich in irgend einer weise dabei involviert war... (z.b. vergessen die box korrekt abzuschließen oder einen zaun wieder unter strom zu setzen)
wäre für mich klar das der Stallbetreiber dafür haftet. Egal ob persöhnlich oder mit seiner Versicherung.
Denn bei einer Hengstaufzucht sollten die Zäune etc. so sein das sowas nicht passiert! Erst recht wenn am gleichen Stall Stuten gehalten werden und es keine reiner Hengststall ist.
- 14.12.2011, 10:25 #8Eveline
Sorry aber was ich jetzt brauche sind nicht dauernde belustigende Gegenfragen. Ich möchte dazu Fakten erfahren. Ich gehe schliesslich davon aus, wenn ich mein Pferd in Obhut eines Aufzuchtbetreibers gebe, dass seine Zäune ausbruchsicher sind und ich nicht mit solchen Dingen belästigt werde. Hätte ich das Pferd selber versorgt und es bricht bei mir aus, ist das eine andere Sache und klar, dass ich für die Folgen haftbar bin. Ich wäre echt froh, wenn man meine Frage ernst nehmen würde. Vielen Dank.
Habe gerade gelesen, dass auch Pferdefreunde sich nicht belustigen, denn vielen Dank. Ich freue mich auf jede Antwort, die mir in irgendeiner Weise weiter hilft. Nochmals vielen Dank und lieben Grüssen.
- 14.12.2011, 10:43 #9Smigel
AW: Haftung bei ungewolltem Deckakt
Zitat von TE
Ja.
Zitat von TE
Ja.
Zitat von Streunerin
Falsch. Wieso sollte er? Du haftest aus Gefährdungshaftung, also musst auch in keiner Weise "involviert" sein, um voll zu haften.Dem SB muss dagegen erstmal ein Verschulden nachweisen. So und nicht anders ist das.
Zitat von TE
Wer hat sich hier lustig gemacht?
Zitat von TE
Warum bist Du dann nicht bei Deinem Versicherungsberater / Anwalt, sondern in ein Forum mit lauter potentiellen Wendy-Welt-Einwohnern marschiert? Das hier ein paar Leute mit Ahnung rumgeistern, ist eher Zufall als alles andere.
LG
Dennis
- 14.12.2011, 10:46 #10Josy
AW: Haftung bei ungewolltem Deckakt
Ich hab mich mit meiner Gegenfrage nicht "lustig gemacht" - Fakt ist aber doch, dass es nicht sonderlich schlau ist (ich könnte auch "dumm" schreiben, tu ich aber nicht), bei einem Hengst den ungewollten Deckakt nicht mitzuversichern! Und wenn du ihn doch versichert hast, dann brauchst doch keine Angst zu haben. Dann springt die Versicherung ein und gut ist's.
- 14.12.2011, 11:06 #11Streunerin
- 14.12.2011, 11:14 #12Charly K.
AW: Haftung bei ungewolltem Deckakt
Hey Streunerin,
ich glaube, Smigel meint, daß WENN man dem SB nun nachweisen kann, daß die Zäune schlampert waren oder er den Hengst rattig einfach hat laufen lassen *ggg*, daß DANN natürlich der SB haftet.
Solange das aber net nachgewiesen wird / ist, ist natürlich der Halter für sein Testosteron-Vieh verantwortlich.
Und es klingt ja erstmal nicht so, als seien die Zäune zu unsicher gewesen?
Oder wie sind die Zäune, Eveline?
Wie hoch?
Bewachsen?
Wieviel Strom drauf?
etc.pp.
LG, Charly
- 14.12.2011, 11:18 #13Smigel
AW: Haftung bei ungewolltem Deckakt
@ Streunerin: Meine Aussage hatte NICHTS mit Versicherungen zu tun - es geht ganz alleine um die Haftungsfrage, also um GESETZE.
Wenn jemand nach diesen Gesetzen in der PFLICHT ist zu HAFTen, dann springt - völlig logisch übrigens - die HAFTPFLICHTversicherung ein.
So einfach ist das.
- 14.12.2011, 11:39 #14Leo
AW: Haftung bei ungewolltem Deckakt
Und die Haftungsfrage ist im BGB geregelt. §833 für Tierhalter. Wendet sich die Geschädigte an Dich ist es erst mal wichtig, den Schaden Deiner Versicherung zu melden, damit Du die Meldefristen einhältst.
Dei prüen, ob tatsächlich ein Haftpflichtschaden vorliegt und regulieren ggf. Wenn die Versicherung feststellt, dass evtl. ein weiterer Schädiger vorhanden ist, werden die sich, wenn wirtschaftlich sinnvoll, selbst an diesen wegen, um sich einen Teil der Leistung zurück zu holen.
Ob ein Klinikaufenthalt sinnvoll ist oder nicht, beurteilst doch nicht Du.
Ich würde meine Jungstute auch in eine Klinik bringen, grade wenn evtl eine Abtreibung notwendig ist. Und sollte sich hierdurch eine vermehrte Gefahr eines zukünftigen Abortes ergeben, würde ich die Wertminderung im übrigen auch noch einfordern. Und glaub mir, das lässt man dann wirklich besser die Versicherung aushandeln.
Hast Du keine Versicherung für Dein Pferd, würde ich mal sagen, spätestens dann dumm gelaufen, wenn die Geschädigte ne Rechtschutzversicherung hat.
- 14.12.2011, 12:19 #15Eveline
AW: Haftung bei ungewolltem Deckakt
Hallo zusammen. Erst muss ich Euch mal darüber aufklären. Ich bin Schweizerin und habe eine schweizer Haftpflichtversicherung. Bei uns sind die Haustiere alle mit drin. Ob nun ein ungewollter Deckakt mit drin ist weiss ich nicht, um das heraus zu finden muss ich mich wirklich bei meiner Versicherung informieren. Ich denke, da sind Rechte und Pflichten in den beiden Ländern verschieden, was wahrscheinlich einen Rechtsstreit mit sich bringt.
Was die Stabilität der Zäune anbelangt muss ich zweifeln, dass die ausreichend sind für Hengsthaltung. Bis jetzt ist halt noch nie was pasiert und kein Hengst hat sie in Frage gestellt. Aussenrum besteht der Zaun aus einem Gittergeflecht, der mit einem Wildzaun vergleichbar ist. Der wird von mehr oder weniger krummen Pfosten aufrecht erhalten. Es ist zwar ein Stormbändchen vorhanden, jedoch kann kaum Strom drauf sein, weil das überall an Pfosten und Gittergeflecht in Kontakt kommt. Als ich den Stallbesitzer gefragt habe, ob der Strom überhaupt funktioniert, sagte er: ähm, ich weiss gar nicht. Das im beisein meines Freundes, der das bei einem Rechtstreit dann auch bezeugen kann. Ich denke, wenn ich jetzt die Forderungen der Stutenbesitzerin, die anfangs mit einer normalen Ultaschall Untersuchung zufrieden war, an die Versicherung gehe, wird ein Sachverständiger die Zäune begutachten und der grosse Rechtsstreit geht los, den ich verhindern wollte, indem ich die Reparatur des Zaunes schnell veranlast habe.
Tierärzte sagen, eine Abtreibung so früh sei völlig unschädlich und kann ohne Probleme vorgenommen werden.
- 14.12.2011, 13:01 #16Leo
AW: Haftung bei ungewolltem Deckakt
Ja, keine Ahnung, ob das in der Schweiz genau so ist, aber wenn Du beim einstallen schon weißt,dass die Zäune nicht geeignet sind für Dein Pferd und es dennoch dort hin stellst, kommst Du nach meinem Empfinden auch nicht aus der Haftung raus.
Aber,wenn Du das jetzt erst an die Versicherung weiter gibst (weiss ja nicht, wann der Schaden war) kann es Dir passieren, dass Du auf den Kosten sitzen bleibst. Hier zumindest, muss man das umgehend melden.
Und sind die klinikkosten in der Schweiz so viel höher als der TA? Hier nämlich nicht. Wenn bei der Ultraschalluntersuchung die Trächtigkeit festgestellt wird, (geht das jetzt überhaupt) dann muss doch auf jeden Fall abgespritzt werden, also eine Weiterbehandlung erfolgen. Dann bestimmt ne Nachuntersuchung, ob das alles problemlos geklappt hat usw.
Im übrigen: wurde der Schaden von Dir bereits "anerkannt" und sogar reguliert, muss zumindest die Deutsche Haftpflichtversicherung nicht mehr leisten.
Smigel, korrigier mich, wenn ich was falsches schreibe, aber es ist doch Obliegenheit des VN, dass er keine Schuldanerkenntnis abgibt, sondern das seiner Versicherung überlässt?
Haftung bei ungewolltem Deckakt
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