Haftung ausschließen

Diskutiere Haftung ausschließen im Versicherungsfragen Forum im Bereich Reiten; Hallo Smigel! ich habe mal ne frage an dich: kann ich als stallbetreiberin (spielt es da eine rolle, ob ich das privat betreibe oder ob ...

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  1. #1
    ulrike twice

    Haftung ausschließen

    Hallo Smigel! ich habe mal ne frage an dich: kann ich als stallbetreiberin (spielt es da eine rolle, ob ich das privat betreibe oder ob das mein unternehmen ist?) die haftung gegenüber einstellern ausschließen? hat es rechtliche gültigkeit, wenn ich aufschreibe, dass nur die schäden abgedeckt werden, die meine betriebshaftpflicht übernimmt udnd er vertragspartner (einsteller) unterschreibt? stimmt es, dass nur schäden an dritten udn schäden an dingen durch die haftpflicht abgedeckt sind, jdoch schäden am tier durch mich bzw durch die art meiner bewirtschaftung nicht? dass man dafür eine obhuts-versicherung bräuchte? müsste ich also schäden am tier aus eigener tasche bezahlen, hätte ich die leute das nicht unterschreiben lassen? das wäre ganz doll lieb, wenn du mal dein wissen preisgeben würdest - nicht dass ich chronisch unterversichert bin, weil längst cioht allles abgedeckt ist, was mir passieren kann...


  2. #2
    Smigel

    AW: Haftung ausschließen

    Zitat Zitat von ulrike twice Beitrag anzeigen
    Hallo Smigel! ich habe mal ne frage an dich: kann ich als stallbetreiberin (spielt es da eine rolle, ob ich das privat betreibe oder ob das mein unternehmen ist?) die haftung gegenüber einstellern ausschließen?

    Nein. Und sobald Du Geld dafür nimmst, IST es "gewerblich" bzw. ein Verwahrungsvertrag - und dann haftest Du. Du haftest sogar Fremden gegenüber, wenn die Pferde wegen mangelhafter Umzäunung ausbüchsen - gewerblich hin oder her.


    hat es rechtliche gültigkeit, wenn ich aufschreibe, dass nur die schäden abgedeckt werden, die meine betriebshaftpflicht übernimmt udnd er vertragspartner (einsteller) unterschreibt?

    Nein. Du haftest so oder so - die Beschneidung der Rechte anderer ist sittenwidrig, eine solche Vereinbarung somit nichtig.


    stimmt es, dass nur schäden an dritten udn schäden an dingen durch die haftpflicht abgedeckt sind, jdoch schäden am tier durch mich bzw durch die art meiner bewirtschaftung nicht?

    Ja, generell sind die Schädennicht mitversichert. Sie müssen separat in die BHV eingeschlossen werden.


    dass man dafür eine obhuts-versicherung bräuchte?

    Siehe oben: Ja!


    müsste ich also schäden am tier aus eigener tasche bezahlen, hätte ich die leute das nicht unterschreiben lassen?

    Wenn Du für den Schaden am Tier haftbar zu machen bist, wirst Du mit ganz großer Sicherheit zahlen müssen.


    Du solltest hier unbedingt professionelle Hilfe in anspruch nehmen und Dich RICHTIG versichern. Bei so etwas den Sparfuchs raushängen lassen kann richtig böse enden!


    LG


    Dennis

  3. #3
    Leo

    AW: Haftung ausschließen

    Diesen Passus, dass nur das abgedeckt ist, was die Versicherung zahlt, hat man ja gerne in solchen Verträgen drinnen, zumindest kenn ich den.Den kann man als Einstaller dann getrost unterschreiben, weil der rechtlich keinen Bestand hat.

    ich find das super, dass Du Dich informierst Ulrike. Ich weiss ja nicht, wie groß Dein Einstallerbestand ist, aber hier in der Gegend finden sich einige kleine Einheiten, wo jemand einen Stall pachtet für seine Pferde und Einstaller dazu nimmt, um die Kosten niedrig zu halten. Die haben meist überhaupt gar keine Versicherung dafür (mal abgesehen davon, dass die das wohl auch kaum irgendwo angemeldet haben) und wenn mal was passiert, ist der Ärger dann groß.

  4. #4
    Smigel

    AW: Haftung ausschließen

    Zitat Zitat von Leo Beitrag anzeigen
    Diesen Passus, dass nur das abgedeckt ist, was die Versicherung zahlt, hat man ja gerne in solchen Verträgen drinnen, zumindest kenn ich den.Den kann man als Einstaller dann getrost unterschreiben, weil der rechtlich keinen Bestand hat.
    .

    Jaaaap. Den hatten wir im letzten Einsteller-Vertrag auch drinne - bzw. einen ähnlichen. Die SB glaubte, sie brauche garkeine spezielle Haftpflichtversicherung (bei rd. 50 eingestellten Pferden) Ich habe die SB darauf hingewiesen und hab ihr gesagt, dass ihr der A*sch sowas von auf Grundeis geht, wenn sie sich nicht richtig absichert - aber nö, sie wusste es ja besser. Selbst zwei im Stall anwesende Richter haben sich da das Maul fusselig gequatscht. Da genug verwertbare Masse da war, hab ich mir keine Sorgen gemacht. Im Fall des Falles wäre ich auch so an mein / unser Geld gekommen. ;o)

  5. #5
    Leo

    AW: Haftung ausschließen

    Und das ist ja meist das Problem. Wenn ein Großbetrieb so einen Passus hat, dann muss man halt im Fall der Fälle klagen. Ein Kleinbetrieb, also Person X, die sich zwei/drei Einstaller zur Kostenabdeckung sucht, hat in einem großen Schadenfall vielleicht nicht genug Eigenvermögen. Da hilft Klagen dann auch nix, wenn nix zu holen ist.

  6. #6
    Smigel

    AW: Haftung ausschließen

    Stimmt. Deshalb würde ich als Einsteller bei einem "Kleinbetrieb" auf den Nachweis einer BHV bestehen. Aber das wird nun etwas OT. *g*

  7. #7
    ulrike twice

    AW: Haftung ausschließen

    dasss ich gewerblich bin, war mir klar, da ich das ja hauptberuflich mache (also landwirtin zu sein). mich hat es nur interessiert, ob es unterschiede gibt zwischen privaten leuten, die das nebenher betreiben und hauptberuflern.
    ich find das super, dass Du Dich informierst Ulrike. Ich weiss ja nicht, wie groß Dein Einstallerbestand ist, aber hier in der Gegend finden sich einige kleine Einheiten, wo jemand einen Stall pachtet für seine Pferde und Einstaller dazu nimmt, um die Kosten niedrig zu halten. Die haben meist überhaupt gar keine Versicherung dafür (mal abgesehen davon, dass die das wohl auch kaum irgendwo angemeldet haben) und wenn mal was passiert, ist der Ärger dann groß.
    eine betriebshaftpflichtversicherung habe ich ja, aber ich hätte jetzt gedacht, dass - sollte die unwahrscheinlichkeit passieren und ein baum von mir auf der weide ein pony erschlagen - das dann mit drin wäre. ebenso, dass alles abgedeckt ist, wenn ein einstellerpony aus meinem zaun abhaut, weil ich den zb aus versehen beim rübertreiben falsch öffne. dass dann "nur" die schäden an dritten abgedeckt sind, nicht jedoch die schäden am pony, war mir tatsächlich neu. man lernt nie aus. danke für die info. nun ist mein einstellerverhältnis zu den eigenen zwar verschwindend gering (2:28) aber 2 sind mehr als keins.

  8. #8
    Smigel

    AW: Haftung ausschließen

    Hallo Ulrike,


    dann kläre das mit dem Versicherer. Sowas kann man bei einer bestehenden BHV auch sicher irgendwo "verschwinden lassen", sprich für einen kleinen Zusatzbeitrag mit einschließen. Das kommt immer auf die Geschäftsverbindung und die Verhandlungsbereitschaft des Versicherers an. Aber meistens sind da recht simple (und trotzdem gute) Lösungen machbar. ;o)


    LG


    Dennis

  9. #9
    Chiara22

    AW: Haftung ausschließen

    dasss ich gewerblich bin, war mir klar, da ich das ja hauptberuflich mache (also landwirtin zu sein). mich hat es nur interessiert, ob es unterschiede gibt zwischen privaten leuten, die das nebenher betreiben und hauptberuflern.
    Da die Fragen immer wieder auftauchen und immer wieder geschrieben wird, muß als Gewerbe angemeldet werden von Privatleuten stimmt einfach so nicht.

    Der STeuerberater meldet es dem Finanzamt und ich kann privat Boxen vermieten. Zahle genauso meine Mehrwertsteuer und muß die gleichen Versicherungen abschließen. Allerdings kann ich nicht so viel steuerlich geltend machen.

    Wenn ich es als Gewerbe mit nur 2 Einstellern anmelde, sagt das Finanzamt es ist ein "Hobby" und ich muß die Vergütungen später zurück zahlen. Von daher dann lieber gleich als privat, was meistens von den Finanzämtern bei einer Haltungsform von unter 20 Einstellern angesehen wird.

    Meine Erfahrung ist lediglich, daß die Gebäude als Privatmann, vor allen Dingen, Scheune und Reithalle schwerer zu versichern sind sowie etwas teurer;) Ansonsten muß ebenso eine Tierhüte- sowie Betriebshaftpflicht her...

  10. #10
    Leo

    AW: Haftung ausschließen

    Ich denke, bei Ulrike wird das aber in die Zuchtgeschichte also die Landwirtschaft mit rein fließen.

  11. #11
    ulrike twice

    AW: Haftung ausschließen

    ja klar - bei mir ist das beruf. als "professioneller" pferdehalter wird man ja im schadensfall anders behandelt als ein privatmensch. bei mir wird erst vermutet, dass ich alles richtig mache. deswegen meine nachfdrage, ob ich deshalb auch in der pensionspferdehaltung anders versichert sein kann als jemand, der das privat macht, ein pferd mit aufzunehmen.

  12. #12
    Chiara22

    AW: Haftung ausschließen

    @ Leo: Im Eingangspost war die Frage, ob es Unterschiede macht oder ob es Haftungsausschluß gibt bei den Unterschieden, beruflich oder privat. Und da immer wieder "irrige, wirrige" Meinungen auch über das Betreiben von privaten Pensionsställen umher schwirren, hab ich das gleich mit einfließen lassen.

    @ Ulrike: Schwieriger nur die Gebäude zu versichern als Privatperson und leider zumeist auch teurer ist mir bis dato aufgefallen.

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